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Mietrecht: Freiwillige Erhöhung der Vorauszahlungen
Es ist kein Geheimnis, dass sich die Nebenkosten stetig erhöhen. Dabei stehen insbesondere die Kosten für Heizung und Warmwasser im Fokus, was sich für die Mieter in der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung schmerzhaft bemerkbar macht. Da die mögliche Anpassung der Vorauszahlungen sich aber immer nur an den Nachzahlungen der letzten Abrechnungsperiode orientiert, sind die neuerlichen Preisanstiege, auch vor dem Hintergrund der Ukraine-Krieges insoweit noch nicht eingepreist. Dies führt dazu, dass wenn Ihre Mieter keine Energie einsparen, diese auch bei der kommenden Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung mit teilweise hohen Nachzahlungen rechnen müssen.
Hohe Nachzahlungsbeträge, die mit dem Zugang der Abrechnung fällig werden überfordern viele Mieter finanziell. Können die Mieter diese Beträge nicht leisten, führt das dazu, dass der Vermieter diese Kosten nicht oder nur verzögert vom Mieter erstattet bekommt. Um entsprechende Rechtstreitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir daher bereits im Vorfeld aktiv zu werden und die Mieter auf die steigenden Kosten hinzuweisen. Da ein Anspruch des Vermieters nicht besteht, die Vorauszahlungen abgekoppelt vom letzten Nachzahlungsbetrag zu erhöhen, bietet es sich daher an, dem Mieter zu empfehlen auf freiwilliger Basis die monatlichen Vorauszahlungen zu erhöhen. Der Mieter ist hierzu zwar nicht verpflichtet, er wird es dem Vermieter aber danken, wenn er im Rahmen der Abrechnung nicht unvermittelt mit einem hohen Nachzahlungsbetrag konfrontiert wird.