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Termindruck bei der Nebenkostenabrechnung!
Welche Termine sind einzuhalten?
Vermieter müssen die Betriebskosten eines Wirtschaftsjahres binnen 12 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres abrechnen. Zum Beispiel muss das Jahr 2021 bis zum 31.12.2022 abgerechnet werden gem. §556 BGB. Dabei muss die Abrechnung dem Mieter bis spätestens 18 Uhr zugegangen sein.
Was passiert wenn man zu spät dran ist?
Vermieter werden nach Ablauf der Abrechnungsfrist mit der Nachforderung ausgeschlossen. Der Mieter muss also über die geleisteten Vorauszahlungen hinaus keiner Nachforderungen begleichen. Gravierender ist, dass der Mieter ein Anrecht auf die Abrechnung hat, liefert der Vermieter diese nicht, so kann der Mieter die geleisteten Vorauszahlungen zurückverlangen. Der Rückforderung kann der Vermieter nur die Abrechnung entgegenhalten.
Der Vermieter kann doch nichts dafür!
Liegt die Abrechnung der Heizkosten vom Dienstleister nicht vor?
Zwar kann der Vermieter in Ausnahmefällen eine Verlängerung der Frist beanspruchen, §556 Abs. 3 Satz 3 BGB. Diese sind aber nur ausnahmsweise anzuwenden. Bei der obigen Fragestellung reicht dies nicht! Der Vermieter hat die Verspätung seiner Erfüllungsgehilfen, hier der Abrechnungsfirma zu vertreten. Wenn jedoch die Abrechnung nicht oder erst deutlich verspätet möglich war, weil z.B. der Mieter die Ablesung eines Zählers nicht zugelassen hat, dann muss der Vermieter dies nicht vertreten und kann verspätet abrechnen.
Kommt die Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu spät?
Hier liegt ein Streitfall vor. Teilweise wird vertreten, dass die 12 monatige Frist erst nach Abrechnung des Hausgelds durch die Hausverwaltung beginnt. Aber ebenfalls vertreten wird, dass der Vermieter bei Verspätung schlicht ausgeschlossen ist. Am sichersten ist hier aus den Verwaltungsunterlagen eine vorläufige Abrechnung zu erstellen (die Kosten könnte man versuchen bei der Verwaltung geltend zu machen) und dem Mieter diese rechtzeitig zuzustellen. Jedenfalls sollte nach etwa 6 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die Verwaltung an die umgehende Erstellung erinnert werden.