Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes
Martin Rathsack, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Termindruck bei der Nebenkostenabrechnung!

Welche Termine sind einzuhalten?
Vermieter müssen die Betriebskosten eines Wirtschaftsjahres binnen 12 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres abrechnen. Zum Beispiel muss das Jahr 2021 bis zum 31.12.2022 abgerechnet werden gem. §556 BGB. Dabei muss die Abrechnung dem Mieter bis spätestens 18 Uhr zugegangen sein.

Was passiert wenn man zu spät dran ist?
Vermieter werden nach Ablauf der Abrechnungsfrist mit der Nachforderung ausgeschlossen. Der Mieter muss also über die geleisteten Vorauszahlungen hinaus keiner Nachforderungen begleichen. Gravierender ist, dass der Mieter ein Anrecht auf die Abrechnung hat, liefert der Vermieter diese nicht, so kann der Mieter die geleisteten Vorauszahlungen zurückverlangen. Der Rückforderung kann der Vermieter nur die Abrechnung entgegenhalten.

Der Vermieter kann doch nichts dafür!

Liegt die Abrechnung der Heizkosten vom Dienstleister nicht vor?

Zwar kann der Vermieter in Ausnahmefällen eine Verlängerung der Frist beanspruchen, §556 Abs. 3 Satz 3 BGB. Diese sind aber nur ausnahmsweise anzuwenden. Bei der obigen Fragestellung reicht dies nicht! Der Vermieter hat die Verspätung seiner Erfüllungsgehilfen, hier der Abrechnungsfirma zu vertreten. Wenn jedoch die Abrechnung nicht oder erst deutlich verspätet möglich war, weil z.B. der Mieter die Ablesung eines Zählers nicht zugelassen hat, dann muss der Vermieter dies nicht vertreten und kann verspätet abrechnen.

Kommt die Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu spät?

Hier liegt ein Streitfall vor. Teilweise wird vertreten, dass die 12 monatige Frist erst nach Abrechnung des Hausgelds durch die Hausverwaltung beginnt. Aber ebenfalls vertreten wird, dass der Vermieter bei Verspätung schlicht ausgeschlossen ist. Am sichersten ist hier aus den Verwaltungsunterlagen eine vorläufige Abrechnung zu erstellen (die Kosten könnte man versuchen bei der Verwaltung geltend zu machen) und dem Mieter diese rechtzeitig zuzustellen. Jedenfalls sollte nach etwa 6 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die Verwaltung an die umgehende Erstellung erinnert werden.

Verwandte Blogartikel

Eva Sandra Pluta und Martin Boris Becker, Haus & Grund-Mitglieder seit 2000
Wissenswertes

Seit nunmehr drei Monaten befinden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros Haus & Grund Schleswig-Holstein im Homeoffice! Trotzdem geht

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Zukünftig soll es deutlich leichter werden Elektroladestation für den Infrastrukturwandel und das spätere Aufladen von Elektroautos zu installieren.

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Schon häufiger haben wir darüber berichtet, wie sehr Straßenausbaubeiträge die Eigentümer von Immobilien belasten. Nicht selten werden dabei Kosten

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wissenswertes

Seit dem 4. Mai 2020 dürfen Eigentümer ihre Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein wieder nutzen. Diese Regelung gilt – vorerst – nur für Schleswig

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Wissenswertes

Es ist soweit! Sie wollen das Badezimmer modernisieren, die Fenster müssen ausgetauscht werden oder Solarthermie soll auf´s Dach. Ein Kredit muss her.

logo
Wissenswertes

In diesem Jahr feiert unser langjähriger Kooperationspartner ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG nicht nur sein 50jähriges Jubiläum, sondern kann in

Innenstadt
Wissenswertes

Zwar tut sich bei vielen Kommunen im Bereich der Digitalisierung ihres Dienstleistungs- und Informationsangebots einiges, aber das Niveau ist leider

Beratung Immobilie
Wissenswertes

In seinem Urteil (Az. VIII ZR 144/19) setzt sich der Bundesgerichtshof mit der Abwägung der Interessen des Vermieters und der Mieter im Rahmen einer

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Tagein, tagaus werden an deutschen Krankenhäusern Tausende von Blutpräparaten an Patienten verabreicht. Trotz intensiver Forschung ist es bislang

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.