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Quo vadis Grundsteuerreform?
Am 1. Januar 2025 müssen alle Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer erstmalig bezahlen. Warum müssen wir uns schon jetzt mit diesem Thema beschäftigen, wenn dieser Termin noch fast drei Jahre hin ist? Das liegt daran, dass alle Grundstücke in Schleswig-Holstein neu bewertet werden müssen. Das Land hat sich nämlich für das sogenannte Bundesmodell entschieden. Dieses Modell orientiert sich am Grundstückswert. Die bisherige Bewertung der Grundstücke, aufgrund derer die aktuelle Grundsteuer noch erhoben wird, hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil die Berechnung aufgrund sogenannter Einheitswerte fußte. Und diese Einheitswerte beruhten auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer).
Infolgedessen brauchen die Finanzämter eine geraume Zeit, die Grundstückwerte neu festzustellen. Dabei müssen die Grundstückseigentümer mitwirken. Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Wie das genau funktioniert, steht im Detail noch nicht fest. Darum haben wir das Finanzministerium aufgefordert, unsere Mitglieder rechtzeitig zu informieren. Diese Informationen sollen bis Ende Februar 2022 folgen und in der Märzausgabe der Norddeutschen Hausbesitzer Zeitung publiziert werden. Wir planen darüber hinaus gemeinsam mit dem Finanzministerium auch Informationsveranstaltungen in Form eines oder mehrerer Webinare.
Die aktuell schon veröffentlichten Informationen des Finanzministeriums sind hier zu finden.