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Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden

In vielen Hausordnungen von Vermietern und im Wohnungseigentum ist festgehalten, dass Haustüren in Mehrfamilienhäusern zu Nachtzeiten abzuschließen und verschlossen zu halten sind. Dem hat das Landgericht Frankfurt am Main mit einem Urteil ausdrücklich einen Riegel vorgeschoben: das Verschließen der Haustür stellt eine zu große Gefährdung im Brand- oder Notfall dar.
 

Verschlossene Tür ist im Notfall unzumutbares Hindernis

Das Landesgericht begründete sein Urteil damit, dass in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei einem Brand, der Fluchtweg erheblich eingeschränkt wird. Nicht jeder Mieter oder gar Besucher hat im Notfall einen Schlüssel griffbereit. Ein Brand im Gebäude oder andere Notfälle stellen Mieter und Dritte eine sehr hohe Belastung dar. Dabei kann es leicht dazu kommen, dass der Hausschlüssel in der Aufregung der Situation der Wohnung vergessen wird. Insbesondere bei Vorfällen, die nachts passieren, besteht eine solche Gefahr. Besonders gefährdet sind Menschen mit körperlichen Einschränkungen, wie z.B. Kinder, ältere oder hilfsbedürftige Menschen.

 

Sicherheit des Lebens steht über Einbruchschutz

Das Gericht argumentierte, dass der Beschluss der Eigentümer zum Abschließen der Haustür nicht mehr einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, da im Notfall (z.B. Brand) Menschenleben gefährdet werden könnten. Das Leben und die Gesundheit der Mieter und Bewohner stehen jedoch über der Sicherheit des Mietshauses.

 

Brandschutzvorgaben in Schleswig-Holstein

Auch § 15 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist entsprechend deutlich formuliert: Anlagen sind so zu planen, anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind; hierbei sind auch die Belange der Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.
 

Die Lösung liegt auf der Hand: Panikschlösser

Moderne Schließsysteme bieten eine Lösung, um beides zu gewährleisten: Sicherheit im Haus durch eine abgeschlossene Haustür und das Einhalten der Brandschutzverordnung durch einen freien Fluchtweg. Hierbei können sogenannte Panikschlösser oder auch Mediator-Schlösser eingesetzt werden. Bei diesen Schlössern verschießt die Haustür automatisch sobald sie ins Schloss fällt. Gleichzeitig besteht aber zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Tür von innen durch das Drücken der Klinke zu öffnen.

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