CO² Preis – 50 Prozent für Vermieter fair?
Die Bundesregierung hat jüngst einen Gesetzentwurf zum Klimaschutz auf den Weg gebracht. Ziel ist, dass in Deutschland bis zum Jahr 2045 kein CO² mehr ausgestoßen wird; bisher sollte dieses Ziel bis zum Jahr 2050 erreicht werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021, wonach das bisherige Klimaschutzgesetz als unzureichend angesehen wird.
Ein Mittel, dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, ist, den Verbrauch von CO² zu bepreisen. Dieser Preis soll bis zum Jahr 2045 immer weiter steigen, so dass es schlicht und ergreifend unrentabel wird, weiter CO² zu verbrauchen. So weit, so gut; Haus & Grund unterstützt diesen Kurs, weil so die Marktwirtschaft eine wichtige Rolle spielt, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Dem Energieverbrauch von Wohngebäuden kommt dabei eine große Bedeutung zu, da Heizungswärme und Warmwasser vielfach noch mit fossilen Energieträgern erzeugt werden.
Die Bundesregierung hat jüngst beschlossen, dass sich Mieter und Vermieter 50 Prozent dieses CO² - Preises teilen sollen. Das klingt auf den ersten Blick fair. Als Argument wird oft dargestellt, der Mieter habe ja keinen Einfluss darauf, wie der Vermieter das Wohngebäude energetisch modernisiere und dann sei es nicht gerecht, dass der Mieter einen hohen CO² Preis tragen müsse, wenn die Immobilie energetisch in einem schlechten Zustand sei.
Ob diese These richtig oder falsch ist, wird an folgendem Vergleich deutlich: Wenn jemand ein Auto least, dann wird wohl niemand auf die Idee kommen, dass der Eigentümer der Autos (die Leasingbank) die Hälfte der CO²-Kosten des Spritverbrauchs des Fahrzeugnutzers trägt. Die Argumente liegen auf der Hand: Zum einen kann der Eigentümer des verleasten Automobils den individuellen Spritverbrauch des Autonutzers nicht beeinflussen und würde quasi bestraft, wenn der Fahrer durch seine Fahrweise viel Kraftstoff verbraucht. Darüber hinaus werden sich Leasingnehmer perspektivisch überlegen, ob sie ein Auto mit einem hohen Verbrauch von Diesel oder Benzin – ergo einem hohen CO²-Preis – leasen oder auf ein Modell umsteigen, das mit erneuerbaren Energien – Strom oder grünem Wasserstoff – betrieben wird und deshalb keine CO²-Kosten hervorruft.
Diese Überlegungen lassen sich eins-zu-eins auf den Wohnungsmarkt übertragen. Vermieter haben keinen Einfluss auf den Heizungs- und Warmwasserverbrauch ihrer Mieter. Zukünftig werden Mieter ihre Wohnung auch nach dem CO²-Verbrauch auswählen. Der Energieausweis, den der Vermieter bei der Vermietung mit angeben muss, bietet eine erste Orientierung. Darum ist der Anreiz für Vermieter, Geld in die energetische Modernisierung der Immobilie zu investieren, hoch.
Drei weitere Argumente lassen erkennen, wie unsinnig die Aufteilung des CO²-Preises zwischen Mietern und Vermietern ist. Es droht die Gefahr, dass Vermieter künftig den Mieter nach seinem zu erwartenden Energieverbrauch auswählen werden. Rentner und Arbeitslose könnten in die Röhre schauen, weil sie überwiegend zu Hause leben und deswegen einen höheren Energieverbrauch haben als Berufstätige, die den halben Tag bei der Arbeit und nicht zu Hause sind. Des Weiteren fehlen dem Vermieter Mittel für die energetische Modernisierung, wenn er eine höhere Kostenbelastung durch den CO²-Preis hat. Schließlich wird die Heizkostenabrechnung für den Vermieter wesentlich aufwendiger, wenn auch noch der CO²-Preis verteilt werden muss. Höherer Aufwand bedeutet höhere Kosten.
Vor diesem Hintergrund hat Haus & Grund Deutschland vollkommen zu Recht den Rücktritt von Bauminister Horst Seehofer gefordert. Die letzte Hoffnung für private Grundeigentümer, die rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Markt anbieten, sind die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.