Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

WEG: Ohne Beschluss keine bauliche Veränderung!

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach anfängt loszubauen hat ohne einen solchen sehr oft das Nachsehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) unlängst entschied (BGH, Urteil vom 17.03.2023, Az. V ZR 140/22).

In dem dortigen Sachverhalt hatte einer der Eigentümer in einer WEG mit dem Bau eines Pools im Garten begonnen – ohne zuvor einen diesbezüglichen Beschluss der WEG einzuholen. Die Nachbarn, ebenfalls Eigentümer innerhalb der WEG, reichten Unterlassungsklage ein. In alle drei Instanzen hatte die Klage Erfolg. Sowohl die beiden Vorinstanzen, also auch der BGH bejahten einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB der Nachbarin. Bauliche Veränderungen müssten nämlich gemäß § 20 Abs. 1 WEG durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer gestattet werden. Dies war jedoch nicht geschehen.

Nach dem BGH sei es Sache des bauwilligen Wohnungseigentümers, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG herbeizuführen bevor mit der Baumaßnahme begonnen werde. Handele er entgegen dieser gesetzliche Vorgabe, so stünde den übrigen Wohnungseigentümern einen Unterlassungsanspruch zu.

Wichtiges Fazit: Wer als Eigentümer in einer WEG bauliche Veränderungen vornehmen möchte, sollte zuvor unbedingt einen entsprechenden Beschluss der WEG einholen. Anderenfalls riskiert man sowohl eine Klage der übrigen Eigentümer als auch das Scheitern des Bauprojekts als solches.

Verwandte Blogartikel

Asbest
Rechtstipp

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde vom Bundesrat ohne Verschärfungen für Eigentümer verabschiedet.

Urteil
Rechtstipp

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlicher Kündigungsgrund, dem in der Praxis eine hohe Relevanz zukommt. Benötigt die Vermieterin das Mietobjekt

Klimaschutz
Rechtstipp

Eigentümer müssen sogenannten Überwuchs zurückschneiden, die auf das Nachbargrundstück herüberragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn der „Nachbar“

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Irgendwann ereilt uns alle das gleiche Schicksal: Das Leben findet unweigerlich sein Ende. Ob unerwartet oder absehbar, jung oder alt, krank oder

Tinyhouse
Rechtstipp

Tiny Houses erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch rechtliche Fragen stellen potenzielle Eigentümer oft vor Herausforderungen. In Deutschland

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Der Bundestag erlaubt virtuelle Eigentümerversammlungen bei Zustimmung von drei Vierteln der Eigentümer. Eine jährliche Präsenzversammlung bleibt bis

Bauherren_iStock-1396823211.jpg
Rechtstipp

Wir erleben es immer wieder: es bestehen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Vermieter und dem Mieter über die Höhe der Miete oder anderen

Vermieter_GettyImages-748337483.jpg
Rechtstipp

Wenn es um den Erwerb von Grundstücken geht, gibt es einige gesetzliche Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um rechtliche Probleme zu

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Die Möglichkeiten von menschlichen Verfehlungen sind vielfältig – so auch im mietrechtlichen Bereich. Ausbleibende Mietzahlungen, übermäßige

Kosten Vermieten
Rechtstipp

In 62 Kommunen in Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen ab dem 01.Mai 2024 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Landesregierung hat eine

Bauschadenermittlung Kiel
Rechtstipp

In der Regel muss der Mieter für bauliche Veränderungen an der Mietsache die Zustimmung des Vermieters einholen. Keine Zustimmung muss lediglich bei

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Wer seine Immobilie besser gegen Einbrüche absichern will, kann dafür Fördermittel des Landes bekommen. Dafür hat das Land für 2024 800.000 Euro zur

Mieterhöhung
Rechtstipp

Es stellt sich die Frage, ob Vermieter eine Mieterhöhung auch ohne einen Mietspiegel vornehmen können. Zum Beispiel indem ein Sachverständiger

Urteil
Rechtstipp

Was ist die neue GbR? Es gibt nunmehr eine eingetragene GbR, die eGbR. Das bedeutet, diese GbR wird in ein GbR-Gesellschaftsregister eingetragen.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.