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Wissenswertes

Vom Hammer zum Hämmerchen und in Schleswig-Holstein die Keule?

Das neue GEG schreibt vor, dass die Kommunen zunächst eine Wärmeplanung erstellen müssen. Das soll bis 2028 erfolgen. Erst wenn diese abgeschlossen ist, gilt das GEG. Das heißt, erst dann ist der Hauseigentümer verpflichtet, beim Heizungstausch 65 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken, sofern es kein kommunales Wärmenetz geben wird. Mit anderen Worten, der Hauseigentümer muss sich erst dann für eine individuelle Heizungstechnik entscheiden, wenn er weiß, ob er sich an ein kommunales Wärmenetz anschließen kann. Damit ist die Ampel-Koalition einer Haus & Grund Forderung gefolgt. Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz ist nämlich viel wirtschaftlicher, als wenn jeder einzelne Hauseigentümer in die teure Wärmepumpentechnologie investieren und vorher sein Haus dafür modernisieren muss. Wichtig ist im Flächenland wie Schleswig-Holstein, wo es nicht überall ein kommunales Wärmenetz geben wird, dass auch Pelletheizungen erlaubt bleiben.

Bekanntlich gilt in Schleswig-Holstein schon seit dem 1. Juli 2022 die Pflicht für den Hauseigentümer, 15 Prozent des Energiebedarfs beim Heizungstausch durch erneuerbare Energie abzudecken. Das heißt, hier droht bereits jetzt die gesetzliche Keule, die dem Eigentümer vorschreibt, wie er heizen muss. Hier macht es aus Sicht von Haus & Grund keinen Sinn, von den Regelungen des GEG abzuweichen. Wir haben daher gefordert, das EWKG abzuschaffen. Da es mit dem neuen GEG eine bundeseinheitliche Regelung gibt, ist das EWKG überflüssig geworden. Hauseigentümer müssen wissen, woran sie sind, Gesetzlicher Wildwuchs führt zu Chaos und nicht dazu, die Wärmewende im Gebäudesektor gemeinsam zu schaffen.

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