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Kai Warnecke

Bedenkenswertes zum Habeckschen Heizungsgesetz

Wie es der Präsident von Haus & Grund Deutschland darstellt

Ein Kommentar von Axel Schuller, ehemaliger Chefredakteur des Weser Report in seinem Blog: https://bremensogesehen.com/version1/blog/



Ein paar Gedanken von Dr. Kai Warnecke, Präsident aller Haus & Grund-Vereine in Deutschland. Beim Festakt zum 125. Jubiläum von H+G-Bremen gab er Bedenkenswertes zum Habeckschen Heizungsgesetz zu Protokoll:



Kai Warnecke sagte unter anderem:

 „Das Ziel ist klar: eine Zukunft ohne Gas- und ohne Ölheizungen. Wege dahin gibt es viele. Der von Habeck und Geywitz …vorgeschlagene Weg überzeugt uns bei Haus & Grund nicht! 



Zum Beispiel, weil schon ab 1.1.2024 gilt, dass neue Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie betrieben werden müssen – auch im Bestand. Und dass, obwohl die meisten Eigentümer nicht wissen, mit welcher Energie ihre Immobilie in Zukunft versorgt wird! Die richtige Reihenfolge ist, erst die Kommunen zu einer Wärme- und Versorgungsplanung zu verpflichten, und dann die Infrastruktur zu schaffen. Danach können die Vorgaben für Einzelgebäude formuliert werden.



Die kommunalen Versorger weisen darauf hin, dass sie die Planung, die ihnen nach dem GEG (Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Energie) zufällt, nicht rechtzeitig umsetzen können. Ich kann es nachvollziehen, denn woher sollen kommunale Versorger bereits heute wissen, ob und wieviel grünes oder blaues Gas sie 2035 liefern können – und zwar verbindlich, weil sie dafür haften. Weil die Versorger nicht haften wollen … bringen sie sich selbst nicht in die Bredouille. D.h. keine Zusagen. Und damit droht das Ende der Gasversorgung schon 2035 – so will es der Gesetzentwurf. Das ist keine Energiewende. Das ist das Verbot fossiler Brennstoffe.

Außerdem fehlt es nicht selten an geeigneten technischen Lösungen. Ein Beispiel sind Gasetagenheizungen. Für diese gibt es keinen Ersatz. Weiß auch das BMWK – deswegen hat es vor drei Monaten das Fraunhofer Institut mit der Forschung beauftragt. Was also passiert, wenn eine der 8 Millionen Gasetagenheizungen ab 1.1.2024 ausfällt?



Es gilt die Havarie-Klausel, wonach alte Gebraucht-Heizungen vorübergehend als Ersatz eingebaut werden können. Für maximal 3 Jahre. Das sind dann also zwei Heizungsinstallationen in drei Jahren. Kostet ja nichts… zumindest die Bundesregierung!



Aber immerhin – so der Koalitionsausschuss: Niemand werde im Stich gelassen.



Und das ist bitter nötig. Denn eine Gasheizung zu ersetzen kostet immerhin 12.000 Euro. Sie mit einer hybriden Gas-Wärmepumpe zu ersetzen locker 50.000 Euro. Geld, das viele nicht haben. Und eine reine Wärmepumpe, mit Einbau immerhin gut 30.000 Euro teuer, erfordert bei allen Gebäuden, die nicht Niedertemperartur-geeignet sind, den Einbau einer Flächenheizung. Das kostet etwa 1.000 Euro – pro Quadratmeter.“

Liebe Leserschaft, lassen Sie dies in Ruhe sacken. Die Bremer Grünen haben inzwischen die Brisanz erkannt und bringen ein Landesprogramm mit zusätzlich 15 Prozent Förderung ins Spiel. Mal schauen, was am Ende herauskommen wird.



Munter bleiben!

Herzlichst
 Ihr Axel Schuller

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