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Wärmepumpe

Vermieterpflichten und Schadensersatzansprüche

Was tun bei Lärmbeschwerden durch Wärmepumpen?

In der heutigen Zeit wird der Einsatz von erneuerbaren Energien immer wichtiger. Gerade bei der Beheizung von Gebäuden bieten sich viele Möglichkeiten, umweltbewusster und nachhaltiger zu handeln. Doch was ist zu tun, wenn Nachbarn oder Mieter sich aufgrund von Lärmbelästigung durch, zum Beispiel, Wärmepumpen beschweren?

Was sagt das Gesetz?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Lärmbelastung durch Wärmepumpen gibt. Jedoch sind Vermieter dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Lärmpegel im Rahmen des Zumutbaren bleibt und Nachbarn nicht gestört werden. Wird dieser Grundsatz nicht eingehalten, können sich betroffene Mieter oder Nachbarn an den Eigentümer oder Vermieter wenden und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Gibt es eine Versicherungslösung?

Für Vermieter besteht die Möglichkeit, sich durch eine Vermieterrechtsschutzversicherung abzusichern. Diese Versicherung deckt in der Regel alle Rechtsstreitigkeiten ab, die im Zusammenhang mit der Vermietung eines Objekts entstehen können. Hierzu zählen auch Streitigkeiten wegen Lärmbelästigung durch Wärmepumpen (oder Klimaanlagen und Ähnliches). An dieser Stelle sei erwähnt, dass eine Rechtsschutzversicherung keine Schadenersatzansprüche oder Mietminderungen bezahlt, sondern ausschließlich die Kosten, die sich im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit ergeben. Im Falle von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen oder Mietminderungen muss der Vermieter diese Kosten selbst tragen. Daher ist es wichtig, dass Vermieter rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen, um Probleme zu vermeiden. Hierzu zählt beispielsweise die Umstellung auf leisere Heizsysteme oder die Schaffung von Schallschutzmaßnahmen. Fachexperten auf diesem Gebiet können Sie zu möglichen Lösungen beraten. Zum Beispiel liest man, dass Solaranlagen oder Biomasseheizungen geräuschärmer als herkömmliche Heizsysteme funktionieren sollen und somit zu einer Entlastung der Mieter Nachbarn führen können. Fakt ist: Vermieter stellen durch die Nutzung erneuerbarer und leisere Energiesysteme nicht nur ihre Mieter zufrieden, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung eine sinnvolle Investition. Diese übernimmt die Kosten für Anwalt, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Zeugenaussagen und schützt somit den Vermieter vor finanziellen Belastungen. Dennoch sollte ein Vermieter die Schadenersatzansprüche gegenüber dem betroffenen Mieter oder Nachbarn zunächst abwehren, um beispielsweise eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Zu Details hilft Ihnen die Rechtsberatung von Haus & Grund Bremen gerne weiter. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist und es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, kann der Vermieter die Leistungen seiner Vermieterrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Wichtig zu wissen: In aller Regel ist eine Wartezeit abzuwarten, ehe ein Versicherungsfall nach Vertragsbeginn gemeldet werden kann. Dies soll verhindern, dass Versicherungsnehmer eine Vermieterrechtsschutzversicherung erst dann abschließen, wenn bereits „Gefahr im Verzug“ ist.

FAZIT

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Nutzung erneuerbarer Energien nicht nur ökologisch sinnvoll ist, sondern auch rechtliche Probleme vermeiden kann. Falls dennoch Probleme aufgrund der Lärmbelästigung durch Wärmepumpen oder Klimaanlagen auftreten sollten, können Vermieter sich durch eine Vermieterrechtsschutzversicherung absichern und so ihre Ansprüche durchsetzen.

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Ihr Ansprechpartner:

Jürgen Esdorn
Tel. 0421 36804-15
E-Mail immobilienwirtschaft@schunck.de

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