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Haus & Grund Rechtsberatung

Haus & Grund Rechtsberatung

Die Stär­ke von Haus & Grund ist ju­ris­ti­sche Fach­kom­pe­tenz in al­len Be­rei­chen, mit de­nen sich Ver­mie­ter und Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer aus­ein­an­der­set­zen müs­sen. Schon die Brei­te der mög­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen macht klar, dass hier nur Spe­zia­lis­ten mit viel Er­fah­rung wirk­lich wei­ter­hel­fen kön­nen.

Wir ha­ben oder ken­nen die Fach­leu­te, die auf dem Lau­fen­den sind und auf de­ren Rat Sie ver­trau­en kön­nen.

Die Leistung

Kom­men Sie mit Ih­rer Rechts­fra­ge je­der­zeit ger­ne zu uns. Die Haus & Grund-Ex­per­ten Ih­res Orts­ver­ei­nes wer­den Ih­nen in je­dem Fall wei­ter­hel­fen.

Je nach­dem, wel­che recht­li­chen Schrit­te er­for­der­lich sind, wer­den sie Ih­nen So­fort­hil­fe an­bie­ten, Sie beim Schrift­ver­kehr un­ter­stüt­zen und dar­über in­for­mie­ren, ob bzw. wann die Ein­schal­tung der Jus­tiz sinn­voll und er­for­der­lich ist.

Ob Ver­mie­ter, Haus- oder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer oder ge­ra­de auf dem Weg dort­hin - wir un­ter­stüt­zen Sie ger­ne und kom­pe­tent in fol­gen­den

  • Mietrecht, Betriebskostenrecht

Das Miet­recht ist eine der kom­ple­xes­ten Rechts­ma­te­ri­en in Deutsch­land. Wir un­ter­stüt­zen Ver­mie­ter mit qua­lif­zier­ter Rechts­be­ra­tung, da­mit ihre In­ves­ti­ti­on in das Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum er­folg- und er­trag­reich bleibt.

  • Wohnungseigentumsrecht

Woh­nen in den ei­ge­nen vier Wän­den, die Ei­gen­tums­woh­nung zur ei­ge­nen Al­ters­vor­sor­ge oder als Ka­pi­tal­an­la­ge – Woh­nungs­ei­gen­tü­mer soll­ten ihre Rech­te und Pflich­ten ken­nen, da­mit die Freu­de an ih­rem Ei­gen­tum er­hal­ten bleibt.

  • Nachbarrecht

Wer freund­schaft­lich mit sei­nem Nach­barn zu­sam­men­le­ben möch­te, soll­te wis­sen, wel­che Nach­bar­rech­te er ge­nießt. Auch im Um­gang mit den Be­hör­den ist die Haus & Grund-Rechts­be­ra­tung für Haus­ei­gen­tü­mer von gro­ßem Vor­teil.

  • Baurecht und Immobilienkaufrecht

Der Kauf oder Bau ei­ner Im­mo­bi­lie ist die fi­n­an­zi­ell schwer­wie­gends­te Ent­schei­dung im Le­ben ei­nes je­den Kauf- und Bau­wil­li­gen. Wir bie­ten Ih­nen Ver­brau­cher­schutz, da­mit schon der Ein­stieg ins Ei­gen­tum rei­bungs­los ge­lingt.

  • Energie- und Umweltrecht, Steuer- und Abgabenrecht und Erbrecht

Was be­sagt die En­er­gie­ein­spar­ver­ord­nung? Wel­che um­welt­tech­ni­schen Nor­men sind bei wel­chem Vor­ha­ben zu be­ach­ten?

Auch für im­mo­bi­li­en­re­le­van­te Steu­er­fra­gen oder bei Un­klar­hei­ten hin­sicht­lich kom­mu­na­ler Bei­trä­ge und Ge­büh­ren ste­hen wir Ih­nen zur Ver­fü­gung. Und zu gu­ter Letzt be­ra­ten wir sie bei al­len Fra­gen zur Über­tra­gung und Ver­er­bung von Grund­ei­gen­tum.

Was beinhaltet eine Erstberatung?

Die Beratung unserer Mitglieder erfolgt nach Ausstellung eines Beratungsscheins im Umfang einer Erstberatung und beinhaltet die Ermittlung des Sachverhaltes nach der Darstellung des zu Beratenden sowie anschließend die Einschätzung, wie der Fall rechtlich gelagert und ob und wie im weiteren Beratungs- oder auch Bearbeitungsfall vorzugehen ist. Eine erschöpfende umfassende rechtliche Beratung oder Bearbeitung erfolgt in einer ersten Besprechung mit den Mitgliedern in der Regel nicht.

Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung möglicher Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Bearbeitung des Sachverhaltes, die sich an die erste Beratung anschließen würde. Ob es zu einer weitergehenden Geschäftstätigkeit eines Rechtsanwaltes kommt, und wenn ja, zu welchen Konditionen, sollte im weiteren Gesprächsverlauf zwischen dem Mitglied und dem beratenden Rechtsanwalt geklärt werden.

Erst wenn eine Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgen soll, kommt es auch zum Abschluss eines entsprechenden Mandatsvertrages und ggf. zur Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes.

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