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Aktuelles zur Grundsteuer

Informationsveranstaltung zum Thema: Neue Grundsteuerbescheide für 2025
– welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es?

In diesen Tagen erhalten Immobilieneigentümer ihre neuen Grund-steuerbescheide ab 2025.
Erste Erfahrungen zeigen, dass die Grundsteuer ab 2025 in manchen Fällen deutlich höher ausfällt als bislang. Deshalb laden der Eichwalder Gewerbeverband und der HAUS & GRUND Ortsverein Dahme-Spree am
Mittwoch, 29.01.2025, 18.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ein, in der Steuerberater Herr Mario Schwalme, Berlin, zu folgenden Themen informieren und Fragen beantworten wird:

  • Systematik der Grundsteuerreform.

  • Welche Rechtsmittel gegen überhöhte Grundsteuerbescheide stehen Eigentümern zur Verfügung (Voraussetzungen, Fristen, Erfolgschancen)?

  • Unterstützungsangebote von HAUS & GRUND Dahme-Spree in Einspruchsverfahren und Antragsverfahren zur Vollzugsaussetzung.

  • Erste Urteile aus Musterklagen gegen die Grundsteuerreform, u.a. von HAUS & GRUND. 

 

Brandenburg veröffentlicht Richtwerte für den Hebesatz
Für Brandenburger Grundstückseigentümer gibt es jetzt erste Hinweise, wie viel Grundsteuer sie in Zukunft zahlen müssen:
Das Land hat das so genannte Hebesatz-Register veröffentlicht.
Die Kommunen sind allerdings nicht an die Vorgaben des Landes gebunden. "Die Aufgabe der Bestimmung der konkreten Hebesätze liegt allein in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Daran hat sich durch die Reform der Grundsteuer auch nichts geändert", heißt es auf der Seite des Finanzamts.

Was ist, wenn Eigentümer noch keinen „neuen“ Grundsteuerbescheid von der zuständigen Gemeinde erhalten haben?
Sofern Eigentümer noch keinen „neuen“ Grundsteuerbescheid von der zuständigen Gemeinde erhalten haben, müssen sie die Vorauszahlungen nach Maßgabe des „alten“ Grundsteuerbescheids weiterhin leisten. Diese Vorauszahlungen richten sich nach der zuletzt festgesetzten Jahressteuer und werden zu den üblichen Fälligkeitsterminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August, und 15. November) fällig.

 

 

Die Veranstaltung findet in der Alten Feuerwache, 15732 Eichwalde, Bahnhofstr. 79, statt.

Gäste sind herzlich willkommen und werden gebeten, sich vorab bei HAUS & GRUND DAHME-SPREE anzumelden: telefonisch (03362-883566) oder per E-Mail (info@haus-grund-erkner.de)

Für Mitglieder des Eichwalder Gewerbeverbandes und des Haus & Grund Ortsvereins Dahme-Spree  ist die Veranstaltung kostenfrei. Nichtmitglieder zahlen an der Abendkasse einen Eintritt in Höhe von zehn Euro. ---------------------------------------------------------------------

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Grundsteuerranking 2021