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Grundsteuer

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV)

Die Beantragung der AdV macht jedoch nur dann Sinn, wenn:
  • Sie fristgerecht Einspruch gegen den Steuerwertbescheid eingelegt haben,
  • der festgestellte Grundsteuerwert den tatsächlichen („gemeinen“) Wert Ihres Grundstückes um mindestens 40% übersteigt.

Sie können den Antrag auf AdV ohne Begründung stellen. Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Ihrem Antrag auf AdV durch das Finanzamt stattgegeben wird, empfiehlt sich jedoch eine Begründung, in der Sie schlüssig darlegen, warum der festgestellte Grundsteuerwert den tatsächlichen („gemeinen“) Wert Ihres Grundstückes um mindestens 40% übersteigt.

Die Wertabweichung für die AdV muss nicht durch ein Wertgutachten nachgewiesen werden. Die Darlegung der Wertabweichung mittels einer Vorprüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen reicht aus.

  • Das Honorar der Vorprüfung durch den von Haus & Grund Dahme-Spree e.V. vermittelten Sachverständigen beträgt brutto 300,- EURO.
  • Mitglieder des Ortsvereins Haus & Grund Dahme-Spree e.V. zahlen für die Vorprüfung nur ein Honorar in Höhe von brutto 150,- EURO
  • Sollten Sie in der gleichen Angelegenheit beim gleichen Sachverständigen zu einem späteren Zeitpunkt ein Gutachten in Auftrag geben, wird das Honorar der Vorprüfung auf das Gutachtenhonorar angerechnet.

 

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Bei Bedarf vermittelt Ihnen der Ortsverein Haus & Grund Dahme-Spree e.V. einen zertifizierten Sachverständigen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Erkner, 27.11.2024