Mietanpassung mit RentUpp

Mieterhöhung leicht gemacht
Ein Vermieter oder eine Vermieterin kann den Mietzins in regelmäßigen Abständen und aus unterschiedlichen Gründen erhöhen. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich in den Paragrafen 557 bis 561 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Rückmeldungen vieler unserer Vermieter zeigen, dass oft Mieten aus unterschiedlichen Gründen auch über mehrere Jahre nicht angepasst wurden. Steigende Inflation und damit verbunden auch steigende Kosten für Wartung und Instandhaltung bedingen aber auch entsprechend Mietanpassungen, um die Vermietung von Wohneigentum nicht irgendwann zum Verlustgeschäft werden zu lassen. Wenn spätesten beim Verkauf einer vermieteten Immobilie die Frage nach der jährlich erzielten Nettokaltmiete (NKM) gestellt wird, kommt man mit einer (z.T. seit der Wende) nicht angepassten NKM zu einem deutlich geringeren Verkaufspreis.
Das Problem
Die wenigsten Städte und Gemeinden in Brandenburg verfügen über einen gültigen Mietspiegel. Die Bennennung von mindestens drei Vergleichswohnungen ist für den einzelnen Vermieter ein fast unlösbares Problem.
Die Lösung
RentUpp hält die jeweils aktuellen Daten aller qualifizierten Mietspiegel des gesamten Bundesgebietes bereit. Darüber hinaus verfügt das Programm über eine wachsende Zahl von Vergleichsobjekten in Städten und Gemeinden ohne Mietspiegel.
Unser Angebot
Der Ortsverein Dahme-Spree unterstützt in der Geschäftsstelle Erkner Interessenten (bis zum 30.09.2025 kostenfrei) bei der Erstellung (Dateneingabe) Ihrer direkten Anfrage bei RentUpp.
Der Vermieter hat hierbei die Auswahl zwischen verschiedenen Varianten des Mieterhöhungsschreibens.
Die Varianten unterscheiden sich in der Höhe der Mietzinsanpassung sowie in der Tonalität und dem Schriftbild.
- vom maximal zulässigen Erhöhungsbetrag bis hin zu
- verschiedenen reduzierten Erhöhungsbeträgen