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Wir stellen vor: Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

Haus und Grund

Herzlich Willkommen Haus & Grund Ditzingen/Strohgäu

Wir über uns - Leistungen und Vorteile

Klein aber fein,
Haus & Grund Strohgäu bietet allen Mitgliedern im Strohgäu vor den Toren Stuttgarts die Leistungen eines Großvereins.

Haus & Grund Strohgäu bietet kurze Wege zu Vorstand und Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie.
Unbürokratisch - schnellstmöglich - kompetent - vertrauensvoll.

Das Leistungsspektrum umfasst zusätzlich die Bereiche  Seminare, Nebenkostenberechnung und Energieberatung.

In der Geschäftsstelle erhalten Sie Mietverträge, Formulare und vieles mehr (teilw. gegen Gebühr).

Termine: Hinweis auf Mitgliederversammlung Haus & Grund Strohgäu e.V. am 07. Mai 2025

Liebe Mitglieder von Haus und Grund Strohgäu e.V.,

wir laden Sie hiermit ganz herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein:

Termin:          Mittwoch, 07. Mai 2025.

Beginn:          18:30 Uhr

Ort:                 Raum Mittelpunk, Dreigiebelhaus Ditzingen.

Um Anmeldung wird gebeten.

Per eMail bitte an: info@hausundgrund-strohgaeu.de

Telefonisch bitte unter: 07156 / 437127. Sie können Ihre Anmeldung auch auf den unter dieser Nummer geschalteten Anrufbeantworter sprechen.

Vorgesehene Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Geschäfts- und Rechnungsbericht 2024
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Entlastung von Vorstand und Beirat
  5. Wahlen: 1. Vorsitzender, ein Beirat
  6. Verschiedenes

Haus und Grund Strohgäu e.V.
Holger André
1.Vorsitzender des Vorstandes

 

 

 

 

Tipps für Haus und Wohnung: Balkonkraftwerke | Steckersolargeräte

Im Jahr 2024 sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die die Nutzung von Steckersolargeräten (auch Balkonkraftwerke oder Balkonmodule) erleichtern sollen. Die Änderungen im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht zielen darauf ab, die Genehmigung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder den Vermieter zu beschleunigen. Weniger Bürokratie und mehr Solarenergie verspricht das sogenannte Solarpaket I.

Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Regelungen:

1.  Eigentümer dürfen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Steckersolargeräte an ihre Balkone bauen.

2.  Auch Mieter dürfen Steckersolargeräte an ihre Balkone bauen.

3. Die Kosten für den Bau eines Steckersolargerätes trägt derjenige Eigentümer oder Mieter, dem der Bau des Steckersolargerätes gestattet wurde. Dieser ist auch für entstehende Folgekosten verantwortlich.

4. Steckersolargeräte wie Photovoltaik-Dachanlagen im Marktstammdatenregister (MaStRV) müssen der Bundesnetzagentur (BNA) registriert werden.

5. Steckersolargeräte können nach § 8 Absatz 5 a EEG mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter dem Wohnungszähler betrieben werden, unter Beachtung der technischen Regeln (VDE) einfach angeschlossen werden.

6.Tipp: Auf richtige Qualität und Einbau achten!

Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage die ausführlichen Informationen, zusammengefasst im Infoblatt Nr 61 zu.

Wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle: Telefon 07156 / 437127 oder per E-Mail an info@hausundgrund-strohgaeu.de

Tipps zur Heizkostenabrechnung

Das BGB und die Heizkostenverordnung (HeizKV) verpflichten bis auf wenige Ausnahmen alle Haus- und Wohnungseigentümer, bei einer Zentralheizung die Heiz- und Warmwasserkosten zu einem hohen Anteil nach dem jeweiligen Verbrauch auf die Mieter umzulegen. Jeder hat sich entsprechend seinem Verbrauch an den Wärmekosten zu beteiligen. Nur so kann der Mieter zu umweltbewusstem Verbrauch animiert werden. Von den Erfordernissen der HeizKV ausgenommen sind insbesondere Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, wenn davon eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird. 

Seit dem 1. Januar 2024 ist auch bei der Wärmeversorgung durch Wärmepumpe eine individuelle Verbrauchserfassung nebst Abrechnung erforderlich. Für bereits installierte Anlagen, für die bisher eine Ausnahme galt, müssen bis zum 30. September 2025 Geräte zur Verbrauchserfassung eingebaut werden. Vermieter müssen auch den Anteil an der Warmmiete bestimmen, der auf die Wärmeversorgung entfällt.

Einen Überblick über Verbrauchsermittlung, Technik, rechtlichen Grundlagen, Fehler bei der Ablesung und Kürzungen erhalten Sie im Infoblatt Nr. 16 von Haus & Grund - alles was Sie zur Abrechnung wissen müssen kompakt zusammengefasst ! 

Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage die ausführlichen Informationen, zusammengefasst im Infoblatt Nr 16 zu. Wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle:

Telefon 07156 / 437127 oder per E-Mail an info@hausundgrund-strohgaeu.de

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.

 

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Kontakt

Haus & Grund Strohgäu e.V.

Autenstr. 12

71254 Ditzingen

+49 7156 437127

info@hausundgrund-strohgaeu.de

Öffnungszeiten

Mo
09.00 - 12.00 Uhr
Di
09.00 - 12.00 Uhr
Mi
09.00 - 12.00 Uhr
Do
09.00 - 12.00 Uhr

Zusätzlich nach tel. Vereinbarung

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