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Informieren und Optimieren – So sollen wir Energie sparen
EnSikuMaV & EnSimiMaV sind weder die sichersten PINs des letzten Jahres noch Begriffe aus einer neuen Programmiersprache. Vielmehr handelt es sich um Abkürzungen von Regelungen in Juristendeutsch „at its best“. Die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) und die Mittelfristenergiesicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) sollen dazu beitragen, Energie zu sparen. Informieren und Optimieren sind dabei die Wege zum Ziel.
Die EnSikuMaV regelt Informationspflichten. Eigentümer mit zehn Wohnungen oder weniger sind verpflichtet, Informationen der Stadtwerke, die Gas oder Fernwärme liefern, zum Energieverbrauch- und Kosten sowie Einsparpotenziale an die Mieter weiterzuleiten. Für Eigentümer mit mehr als zehn Wohnungen sind die Informationspflichten weitergehender. Diese Eigentümer sind nicht nur verpflichtet, die zuvor dargestellten Informationen der Stadtwerke an die Mieter weiterzuleiten. Darüber hinaus müssen diese Vermieter die Informationen auf die einzelne Wohnung herunterrechnen. Des Weiteren müssen die Mieter auf Verbraucherschutzorganisationen hingewiesen werden, wo sich diese darüber informieren können, wie sie Energie im Haushalt sparen.
Die EnSiMaV verpflichtet Eigentümer, die mit Erdgas heizen, ihre Heizungsanlage prüfen und ggf. optimieren zu lassen. Zunächst muss die Heizung überprüft werden, ob sie optimal eingestellt, ob ein hydraulischer Abgleich erfolgt, ob eine effiziente Heizungspumpe eingebaut ist und ob Armaturen und Rohrleitungen gedämmt sind. Wenn sich Optimierungsbedarf ergibt, muss die Heizung bis zum 15. September 2024 verbessert werden.