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Zweitschlüssel – Tipps für Vermieter
Alle Vermieter kennen das Problem: Ein Mieter verliert den Schlüssel oder es gibt einen Notfall in der Wohnung und Sie müssen in die Wohnung. Doch wie ist die rechtliche Lage rund um das Thema Zweitschlüssel? Damit Sie juristisch auf der sicheren Seite bleiben, fassen wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.
Vermieter darf keine Zweitschlüssel besitzen
Die Antwort auf die Frage, ob ein Vermieter einen Ersatzschlüssel behalten darf, ist eindeutig: nein. Der Vermieter muss dem Mieter ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns alle Schlüssel aushändigen. Das ist nicht weiter tragisch, da der Vermieter ohnehin die Wohnung nur im Beisein des Mieters und mit dessen Zustimmung betreten darf. Ausnahmefälle gibt es für besonders akute Notfälle, etwa wenn ein Schaden an der Gasleitung besteht.
Faire Notfalllösungen einplanen
Wie gelingt es also sicherzustellen, dass es einen Zweitschlüssel gibt, der für den Vermieter in absoluten Notfällen zugänglich ist? Es sollte eine Vereinbarung mit dem Mieter getroffen werden, dass dieser bekannt gibt, bei welcher dritten Person ein Zweitschlüssel hinterlegt wird. Ist der Mieter im Urlaub und kommt es beispielsweise zu einem Wasserschaden, so darf der Vermieter die Person, in deren Besitz der Zweitschlüssel ist, kontaktieren.
Ist ein Mieter grundsätzlich dafür offen, dass der Vermieter einen Notfallschlüssel behält, so kann ebenfalls eine einvernehmliche, sichere Lösung gefunden werden. Ein Beispiel: Beide Parteien können sich darauf einigen, dass der Schlüssel in einem verschlossenen Kuvert hinterlegt wird, bei dem Vermieter und Mieter über die Lasche hinweg unterschreiben. So kann der Mieter zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen, ob das Kuvert jemals geöffnet wurde.
Unsere Empfehlung für Vermieter: Sprechen Sie das Thema offen an. Geben Sie Ihre Bedenken hinsichtlich der Sicherheit bei Notfällen bekannt und finden Sie gemeinsam eine gute und praktikable Lösung.
Zweitschlüssel widerrechtlich einbehalten
Die Situation ist eindeutig, es ist keinesfalls erlaubt, dass Vermieter Schlüssel einbehalten. Auch eine vertragliche Regelung dahingehend, dass die Wohnungsschlüssel vor Ende des Vertrags zurückgegeben werden müssen, ist nicht möglich. Generell kann in einem Mietvertrag nichts vereinbart werden, das gegen geltendes Recht verstößt. Wer trotzdem einen Zweitschlüssel behält, muss damit rechnen, dass sich Mieter dadurch massiv beeinträchtigt fühlen. Ihnen ist es daher sogar erlaubt, für die Dauer des Mietverhältnisses das Schloss der Wohnung zu tauschen.
Haftung bei Schlüssel-Verlust
Wenn nun der Fall eintritt, dass tatsächlich einmal ein Schlüssel vom Mieter abhandenkommt, stellt sich die Frage, warum genau der Schlüssel nun nicht mehr vorhanden ist. Wenn der Mieter den Schlüssel einfach verliert, so muss er die daraus entstehenden Kosten übernehmen. Doch wenn der Schlüssel im Schloss abbricht oder er gestohlen wurde, ist die Situation eine andere. In diesem Fall gehen die Kosten für ein neues Schloss nicht zulasten des Mieters.
Mieter haben außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Schlüssel nachmachen zu lassen. Diese müssen am Ende des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Übergabe angeboten werden. Möchte dieser die Schlüssel jedoch nicht übernehmen, so muss sie der Mieter vor Zeugen unbrauchbar machen. In der Praxis zeigt sich, dass das Nachmachen von Schlüsseln so günstig möglich ist, dass diese oftmals auch ohne Kostenersatz an den Vermieter übergeben werden.
Fazit: Zweitschlüssel für Vermieter
Alle Vermieter sind an der größtmöglichen Sicherheit für die eigene Immobilie und die darin lebenden Mieter interessiert. Es ist klar geregelt, dass das Einbehalten eines Ersatzschlüssels gesetzlich verboten ist. Die naheliegende Herangehensweise ist, mit dem Mieter eine unkomplizierte, einvernehmliche Lösung zu finden. Am einfachsten ist es, einen Notfallschlüssel bei einer dritten Person, deren Kontaktdaten bekannt sind und die in der Nähe des Objekts lebt, zu übergeben. So besteht die Möglichkeit, dass bei dringenden Notfällen dieser Schlüssel angefordert werden kann, damit unmittelbare Gefahren abgewendet werden können. Vermieter sind gut beraten, nicht heimlich einen Ersatzschlüssel aufzubewahren, sondern sollten das Thema in einem offenen Gespräch, am besten schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrages, klären.
Sofern noch Fragen offen sein sollten, können Sie als Mitglied von Haus & Grund Kontakt zu uns aufnehmen, denn wir stehen Ihnen gerne auch direkt für weitere Beratung zur Verfügung.
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