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Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Zeit zum Austausch?

In diesem Jahr jährt sich die Rauchmelderpflicht in einigen Bundesländern zum zehnten Mal. Dann sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, die alten Geräte durch neue zu ersetzen – unabhängig von ihrer Funktionstüchtigkeit. 

Deutschlandweit gilt die Rauchmelderpflicht. Jeder Eigentümer muss in seinem Haus oder seiner Wohnung Rauchmelder installieren – egal, ob er die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet. Die Landesbauordnungen in den jeweiligen Bundesländern regeln die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelderinstallation und -wartung.

In Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht in Neubauten seit 2013 und jährt sich damit zum zehnten Mal. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein existiert die Rauchmelderpflicht laut Bauordnungen bereits deutlich länger. In Rheinland-Pfalz jährt sie sich bereits zum 20. Mal.

Zehn-Jahres-Frist beachten

In den betroffenen Bundesländern ist es erforderlich, die installierten Rauchwarnmelder rechtzeitig gegen neue auszutauschen, weil die Lebensdauer der in den Geräten eingebauten Elektronik endet. Gemäß der DIN-Norm 14676 müssen Rauchwarnmelder nach zehn Jahren ausgetauscht werden, da nicht mehr gewährleistet ist, dass die sensible Messtechnik – etwa durch Verschmutzung und andere Einflüsse – einwandfrei funktioniert. Wer wissen will, wie alt sein Gerät ist, nimmt es von der Zimmerdecke ab und wirft einen Blick auf die Rückseite. Dort steht in der Regel das Herstellungsdatum.

Hierzu Dipl.-Ing. Sabine Beniker,
Haus & Grund Bremen GmbH:

„Im Land Bremen gelten folgende Regelungen:
In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.05.2010 Rauchwarnmelder spätestens bei Bezugsfertigkeit vorhanden sein. Bei Bestandsbauten besteht eine Nachrüstpflicht mit einer Übergangsfrist, die am 31.12.2015 endete.
Die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ist im §48 der BremLBO festgesetzt. Rauchwarnmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinder- zimmern von Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden. In allen Fluren in der Wohnung bzw. Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder einzubauen.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser ebenfalls als Fluchtweg und muss mit einem Rauchwarnmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet sein.
Für die Installation und die Wartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in Mietwohnungen und im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer verantwortlich.

In Niedersachsen gelten folgende Regelungen:
In Neu- und Umbauten müssen seit dem 04.04.2012 Rauchwarnmelder spätestens bei Bezugsfertigkeit vorhanden sein. Bei Bestandsbauten besteht eine Nachrüstpflicht mit einer Übergangsfrist, die am 31.12.2015 endete.
Die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ist im §44 der NBauO festgesetzt.
Rauchwarnmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern von Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden. In allen Fluren in der Wohnung bzw. Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder einzubauen.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchwarnmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet sein.
Für die Installation und die Wartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer verantwortlich.
In Mietwohnungen sind Mieter bzw. Bewohner der Wohnung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
ABER: Mietrechtlich ist stets der Vermieter verpflichtet, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchwarnmelder betriebsbereit zu halten.“

Viele Wohnungsbrände entstehen durch elektrische Geräte

Über die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten hinaus sollten Eigentümer natürlich die Ursachen für Brände im Blick behalten und die Risiken minimieren: Rund ein Drittel aller Wohnungsbrände entsteht aufgrund elektrischer Defekte von zum Teil veralteten Geräten. In die Jahre gekommene Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Wasserkocher und Heizdecken sollten deshalb durch selbstabschaltende Modelle ersetzt werden.
Auch der Austausch von defekten Geräten und geflickten Kabeln kann Risiken reduzieren. Zusätzlich empfiehlt sich ein sogenannter E-Check durch einen Elektriker, um veraltete elektrische Leitungen und unsachgemäß benutzte elektrische Heizgeräte zu identifizieren.

Senioren besonders gefährdet

Zudem haben Senioren gegenüber Menschen anderer Altersgruppen ein doppelt so hohes Risiko, bei einem Wohnungsbrand ums Leben zu kommen. Laut Statistischem Bundesamt waren 61 Prozent der Brandtoten in Deutschland älter als 60 Jahre. Aus diesem Grund hat die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ die kostenlose Online-Broschüre „Brandschutz für Senioren“ erstellt. Sie klärt über die besonderen Gefahren für ältere Menschen auf und gibt wertvolle Tipps, wie sie sich zu Hause besser vor einem Brand schützen und wie Angehörige sie dabei unterstützen können.
„Mobilität, Sinneswahrnehmung sowie Reaktionsfähigkeit nehmen im Alter ab und schränken die Selbstrettungsfähigkeit ein. Zudem werden die Deutschen immer älter und wohnen häufiger allein. So leben noch knapp 96 Prozent der Senioren in der Regel selbstständig in privaten Haushalten“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ die Gründe für das erhöhte Risiko.

Rauchwarnmelder können mehr

Außerdem gibt die Broschüre Tipps zu Fluchtwegen und geeigneten Rauchmeldern. So werden beispielsweise für ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vernetzte Rauchmelder oder eine Alarmweiterleitung zu Angehörigen beziehungsweise über den Hausnotruf empfohlen. Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es Rauchmelder mit Blitzleuchten und zusätzlichem Vibrationsalarm. Außerdem empfehlen die Experten für die Sicherheit in der Küche Wärmemelder oder Herdwächter.

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation
Haus & Grund Deutschland

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