Haus & Grund Bremen: An Grundsteuererklärunf denken-Frist endet in vier Wochen
In vier Wochen läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab, die noch im Herbst, von Oktober 2022 auf Ende Januar 2023, verschoben wurde. "Wir appellieren an alle Eigentümer, diesen Termin im Blick zu behalten und rechtzeitig aktiv zu werden", sagt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. "Wir raten, die Abgabe der Erklärung nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, da es dann möglicherweise wieder zu Serverüberlastungen kommen kann, wie sie aufgrund des großen Ansturms zu Beginn der Eingabefrist, Anfang Juli 2022, zu beobachten waren", erklärt Vergau. „Wer für die Eingaben seiner Daten über das "Elster"-Portal einen neuen Account anlegen musste und die beantragten Aktivierungsdaten nicht rechtzeitig genutzt hat, muss den Vorgang nun von vorne beginnen und erneut auf Post der Finanzverwaltung warten“, so der Landesgeschäftsführer. „Selbst die mögliche Erklärung in Papierform braucht seine Zeit.“
"Bis dato sind nicht einmal 50 Prozent der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Die Abgabe der Erklärung ist Pflicht. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden", warnt Vergau. "Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen. In beiden Fällen – Verspätungszuschlag und Schätzung – bleibt für Eigentümer allerdings die Pflicht zur Abgabe der Erklärung bestehen."
„Sollte man sich gegen die neue Festsetzung der Grundsteuer wehren wollen, kann man innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Grundsteuerwertbescheides Einspruch einlegen. Diese Frist ist dringend zu beachten! Versäumt man Einspruch einzulegen, erwächst der Grundsteuerwertbescheid in Bestandskraft“, mahnt Vergau.