Reform der Grundsteuer bietet Chance für gerechtere Belastung ab dem kommenden Jahr
Der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. äußert scharfe Kritik an der hohen Grundsteuerbelastung in unseren beiden Kommunen, die sich auch im neuesten Grundsteuerranking widerspiegelt. Der Städtevergleich wurde von Haus & Grund in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft erstellt. Leider schneiden Bremen mit Platz 84 und Bremerhaven mit Platz 70 von 100 dabei erneut schlecht ab, was die ohnehin schon angespannte Situation für Immobilieneigentümer und Mieter weiter verschärft.
„Die Ergebnisse des aktuellen Rankings zeigen, dass unsere Städte eine der höchsten Grundsteuerbelastungen im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland haben. Dies ist nicht nur eine zusätzliche Belastung für Eigentümer und Mieter, sondern wirkt sich auch negativ auf den Wohnungsmarkt und das Investitionsklima aus“, betont Ingmar Vergau, Geschäftsführer des bremischen Haus & Grund Landesverbandes. „Unsere Mitglieder berichten immer häufiger von den Schwierigkeiten, die hohen Abgaben tragen zu können. Insbesondere Eigentümer mit wenigen Immobilien geraten zunehmend unter Druck.“
Das Grundsteuerranking, das zuletzt 2021 veröffentlicht wurde, bietet eine Übersicht über die Höhe der Grundsteuer für ein typisches Einfamilienhaus in den deutschen 100 einwohnerstärksten Städten Deutschlands. Bremen und Bremerhaven zählen dabei erneut zu den Schlusslichtern. Die seit Jahren steigende Grundsteuerbelastung ist ein schwerwiegender Standortnachteil, der das Wohnen verteuert. „Es ist dringend notwendig, dass die beiden Städte ihre Steuerpolitik überdenken und nach Wegen suchen, die Steuerlast zu senken. Wir fordern eine faire und tragbare Steuerpolitik, die den Eigentümern und Mietern gleichermaßen zugutekommt“, so Vergau.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die bevorstehende Reform der Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 greift, noch mehr an Bedeutung. Haus & Grund Bremen sieht darin eine Chance, die bisherige unfaire Steuerlast zu korrigieren. „Mit der Reform kommt es auf die Kommune an, ob die Grundsteuer weiterhin als Belastung oder als gerechte und tragbare Abgabe gestaltet wird. Wir appellieren an Bremen und Bremerhaven, diese Gelegenheit zu nutzen, um die Hebesätze auf ein verträgliches Niveau zu senken und keine Steuererhöhung durch die Hintertür vorzunehmen“, erklärt Vergau.
Der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. wird die Entwicklungen genau beobachten und sich weiterhin für die Interessen der Immobilieneigentümer stark machen. „Unsere Mitglieder und alle Immobilieneigentümer in Bremen und Bremerhaven dürfen nicht länger die Leidtragenden einer verfehlten Steuerpolitik sein. Die Reform der Grundsteuer muss genutzt werden, um hier eine gerechtere und nachhaltigere Lösung zu finden“, fordert Vergau.
„Insbesondere muss die Grundsteuerbemessung noch einmal überdacht werden. Hier werden bereits deutschlandweit Klagen bzgl. der Verfassungsgemäßheit zu dem in Bremen genutzten Bundesmodell geführt. Eins ist jedoch klar: Die Grundsteuerbelastung in Bremen muss für alle Steuerpflichtigen gesenkt werden. Wir haben hier für das in Bremen und Bremerhaven genutzte Modell einen Vorschlag gemacht: Bezüglich der Höhe der Steigerung der individuell neu zu zahlenden Grundsteuer soll eine Kappungsgrenze eingebaut werden. Die Erhöhung sollte 40% der bisher gezahlten Steuer nicht überschreiten“, fordert der Geschäftsführer. „Eine weitere Notwendigkeit zur Entlastung der Bürger ist eine Absenkung der Hebesätze sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven“, so Vergau.
„Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen in die kommunalen Haushalte und werden für öffentliche Aufgaben wie Infrastruktur, Schulen und andere kommunale Dienstleistungen verwendet.
Der immer wieder angeführte Hinweis, dass in Bremen und Bremerhaven keine zusätzliche Straßenreinigungsgebühr erhoben werde, stimmt nicht. Politiker, die diese Argumentation anführen, übersehen, dass die überwiegende Anzahl der Kommunen in Deutschland, die zudem häufig einen reinlicheren Eindruck machen, keine zusätzliche Straßenreinigungsgebühr erheben und dennoch niedrigere Grundsteuern haben“, kritisiert der Haus & Grund Landesgeschäftsführer.