Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Gewohnheitsrecht und Notweg beim Wegerecht

Neue Rechtsprechung zu altem Recht, der BGH hat hier nunmehr endlich abschließend Klarheit geschaffen.

 

Mit dem Urteil vom 24.01.2020 V ZR 155/18 hat der BGH einem Prozess ein Ende gesetzt, das nicht eingetragene Recht zu Überwegung des nachbarlichen Grundstücks sollte sich für die Kläger aus Gewohnheitsrecht oder als Notwegerecht ergeben.

 

Drei nebeneinander wohnende Nachbarn waren jahrzehntelang über denselben Grundstücksteil eines dieser Nachbarn gelaufen um zu ungenehmigten Garagen im hinteren Teil ihrer jeweiligen Grundstücke gelangen zu können. Diese weitergehende Nutzung untersagte der Eigentümer und unterband diese schließlich durch Errichtung einer Zaun- und Toranlage.

 

Die Kläger können sich dabei laut BGH nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen zwar entsteht das Gewohnheitsrecht durch längere tatsächliche Ausübung, diese muss jedoch von den Beteiligten auch als verbindliche Rechtsnorm anerkannt sein. Der BGH stellt jedoch fest dass ein Gewohnheitsrecht jeweils ein allgemeingültiges Recht zu einer Regelung von vielfältigen Rechtsverhältnissen darstellen muss. Eine Regelung nur in einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen zwei Nachbarn kann durch eine gewohnheitsrechtliche Regelung nicht abgedeckt sein.

 

Auch die Einrichtung eines so genannten Notwegerechtes gemäß § 917 Abs. 1 BGB steht den Nachbarn hier nicht zu. Dies wäre nur erforderlich, wenn die grundsätzliche Benutzung ihrer Grundstücke und damit eine Zufahrt zu ihren Grundstücken nur über das Grundstück des Beklagten möglich und erforderlich wäre. Die reine Gebrauch Verbesserung durch Zugang zum hinteren Teil des Grundstückes ist sie mit nicht erfasst.

Verwandte Blogartikel

Grundsteuer
Rechtstipp

Ein Mietvertrag verpflichtet den Mieter, die vereinbarten Bedingungen einzuhalten und die Mietsache pfleglich zu behandeln. Die Abmahnung ist ein

Vertrag
Rechtstipp

Wird gegenüber einem Mieter eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen (z.B. wegen Eigenbedarf) so steht dem Mieter das sogenannte

Grundsteuer
Rechtstipp

Möchte man als Vermieter seinem Mieter die Kündigung eines Mietverhältnisses aussprechen, so hat eine solche bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein

Grundsteuer
Rechtstipp

Grundsätzlich gilt im Mietrecht: Der ursprüngliche Bauzustand eines Gebäudes wird als mangelfrei angesehen. Nachträgliche Änderungen in der Umwelt

Trede_Ratjen (1).jpg
Rechtstipp

Im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung kann der Vermieter die vermieteteWohnung kündigen, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Erhaltungsrücklage sind nicht bereits mit der Abführung an diesen

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

​​​​​​​Jeder Mensch weiß, Wohn- und Geschäftsräume können gemietet werden. Kann man Räume auch verleihen? Und – worin besteht überhaupt der

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Ich möchte Ihnen ein Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 26.08.2021, AZ: 474 C 4123/21) vorstellen. Dieses Urteil zeigt, dass die Verweigerung

Fragezeichen HuG
Rechtstipp

Erreichen die Rückstände bei Mietzahlungen eine bestimmte Höhe, so hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Mieter

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Denkmalschutz ist eine Herausforderung für Immobilieneigentümer. Wer Eigentümer eines Kulturdenkmals ist, hat Rechte und Pflichten zu beachten.

Sparen
Rechtstipp

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Mietverhältnis zu regeln. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben gern eine gewisse Absicherung bzgl. des Endes

Asbest
Rechtstipp

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde vom Bundesrat ohne Verschärfungen für Eigentümer verabschiedet.

Urteil
Rechtstipp

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlicher Kündigungsgrund, dem in der Praxis eine hohe Relevanz zukommt. Benötigt die Vermieterin das Mietobjekt

Klimaschutz
Rechtstipp

Eigentümer müssen sogenannten Überwuchs zurückschneiden, die auf das Nachbargrundstück herüberragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn der „Nachbar“