Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes
Jan F. Nilges, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Das Sondernutzungsrecht an einem Garten umfasst nicht das Aufstellen eines über 7 Meter hohen Kreuzes

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2022, Az. 22 S 56/21

Was war geschehen?

Im vorstehenden Fall hatte das Landgereicht Düsseldorf darüber zu entscheiden, ob die Beklagte berechtigt war, ein über 7 Meter hohes Kreuz in ihrem Garten aufzustellen. Die Beklagte lebte in einer Zwei-Parteien-Wohnungseigentümergemeinschaft und hatte ein Sondernutzungsrecht an einem Gartenstück. In ihrem Garten stellte sie sodann ein 7,36 Meter hohes beleuchtetes Holzkreuz auf. Die Höhe rechtfertigte sie mit der Höhe des Berges Golgatha auf dem Jesus gekreuzigt wurde. Die Mieteigentümerin der Wohnungseigentümergemeinschaft fühlte sich durch das Kreuz in ihrem Lebensalttag gestört. Auch die nächtliche Beleuchtung würde das Einschlafen erschweren.

Wie hat das Landgereicht entscheiden?

Das Landgereicht hat die Beklagte verurteil, dass Riesenkreuz zu entfernen und den ursprünglichen Zustand in Form einer Rasenfläche wiederherzustellen. Insoweit hat das Landgericht eine übliche Gartennutzung verneint.

Rechtliche Einordnung

Die Entscheidung des Landgerichtes ist unter Heranziehung der herrschenden Rechtsprechung nachvollziehbar. Insoweit stellt sich immer wieder die Frage was im Rahmen eines Sondernutzungsrechtes an einem Gartenstück in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubt ist. Einig ist sich die Rechtsprechung darüber, dass das Sondernutzungsrecht zur gärtnerischen Nutzung berechtigt. Danach sind auch gärtnerische Umgestaltungen und übliche Pflegemaßnahmen möglich. Wann diese Grenze überschritten ist, muss im Einzelfall geprüft werden. So wurde bereits entschieden, dass das Fällen prägenden Baumbestandes, eine Terrassenerweiterung oder das Anlegen eines Stellplatzes die Grenzen reiner Erhaltungsmaßnehmen überschreiten. Umstritten ist auch immer wieder, ob das Aufstellen von Kinderspielgeräten, die nicht untrennbar mit dem Boden verbunden sind, zulässig ist. Dies wurde beispielsweise für ein Trampolin und ein Klettergerüst bejaht. Insoweit sind aber immer die Besonderheiten der einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaften zu betrachten.

Verwandte Blogartikel

Eva Sandra Pluta und Martin Boris Becker, Haus & Grund-Mitglieder seit 2000
Wissenswertes

Seit nunmehr drei Monaten befinden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros Haus & Grund Schleswig-Holstein im Homeoffice! Trotzdem geht

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Zukünftig soll es deutlich leichter werden Elektroladestation für den Infrastrukturwandel und das spätere Aufladen von Elektroautos zu installieren.

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Schon häufiger haben wir darüber berichtet, wie sehr Straßenausbaubeiträge die Eigentümer von Immobilien belasten. Nicht selten werden dabei Kosten

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wissenswertes

Seit dem 4. Mai 2020 dürfen Eigentümer ihre Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein wieder nutzen. Diese Regelung gilt – vorerst – nur für Schleswig

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Wissenswertes

Es ist soweit! Sie wollen das Badezimmer modernisieren, die Fenster müssen ausgetauscht werden oder Solarthermie soll auf´s Dach. Ein Kredit muss her.

logo
Wissenswertes

In diesem Jahr feiert unser langjähriger Kooperationspartner ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG nicht nur sein 50jähriges Jubiläum, sondern kann in

Innenstadt
Wissenswertes

Zwar tut sich bei vielen Kommunen im Bereich der Digitalisierung ihres Dienstleistungs- und Informationsangebots einiges, aber das Niveau ist leider

Beratung Immobilie
Wissenswertes

In seinem Urteil (Az. VIII ZR 144/19) setzt sich der Bundesgerichtshof mit der Abwägung der Interessen des Vermieters und der Mieter im Rahmen einer

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Tagein, tagaus werden an deutschen Krankenhäusern Tausende von Blutpräparaten an Patienten verabreicht. Trotz intensiver Forschung ist es bislang

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.