Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes
Jan F. Nilges, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Mieterhöhung unter Heranziehung eines Mietspiegels

Worüber hatte der BGH zu entscheiden?

Der Kläger hatte im Jahre 2018 von dem Beklagten die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Insoweit verwies der Vermieter im Rahmen des Erhöhungsverlangens auf den Nürnberger Mietspiegel von 2018, ohne diesen beizufügen. Im Rahmen der Begründung stellte er allerdings die anhand des Mietspiegels aufgestellte Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar, ausgehend von der Wohnfläche mit entsprechenden Zu- und Abschlägen für die Altstadtlage, das Baujahr, und die mangelnde Sprechanlage und das Fehlen eines Balkons.

Wie hatten die Vorinstanzen entschieden?

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht hatten die Klage des Vermieters auf Zustimmung zur begehrten Mieterhöhung zurückgewiesen. Insoweit hatten die Vorinstanzen dies damit begründet, dass das Mieterhöhungsverlangen nicht den formellen Voraussetzungen des § 558 a BGB genügen würde, da weder der angewendete Mietspiegel dem Erhöhungsverlangen beigefügt war noch die entsprechende Mietpreisspanne der ortsüblichen Miete dargestellt wurde.

Wie hat der BGH entschieden?

Der BGH hat das Urteil das Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben und die Sache zur Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Insoweit hat der BGH deutlich gemacht, dass keine formellen Fehler vorliegen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss bei der Bezugnahme auf einen qualifizierten Mietspiegel die Begründung die Angaben zur Wohnung enthalten, die nach diesem Mietspiegel für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bestimmend sind. Insoweit wird der Mieter in die Lage versetzt die Berechnung anhand des Mietspiegels zu überprüfen. Hierfür ist es aber nicht erforderlich, dass dem Mieter der Mietspiegel beigefügt wird, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Dies ist selbst dann zu bejahen, wenn der Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr von privaten Vereinigungen an jedermann abgegeben wird oder der Vermieter die Einsichtnahme anbietet. Auch die Mietpreisspanne muss nicht angegeben werden, wenn der Mieter diese dem betreffenden Mietspiegel ohne weiteres entnehmen kann.

Fazit

Wir begrüßen die Rechtsprechung des BGH, die sich insoweit an der Praxis orientiert und die formellen Hürden nicht unnötigerweise zu hoch ansetzt. Insoweit entsteht auch dem Mieter kein Nachteil, weil er weiterhin, das Erhöhungsverlangen mit geringem Aufwand überprüfen kann.

Gerne stehen wir unseren Mitgliedern bei der Überprüfung ihres Mieterhöhungsverlangens zu Seite.

Verwandte Blogartikel

Klimaschutz
Wissenswertes

In Zeiten des Klimawandels und knapper werdender Ressourcen gewinnt das Thema Wasserrecycling und Regenwassernutzung immer mehr an Bedeutung

Energieberatung SH
Wissenswertes

Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)? Das ist eine spannende Frage! Die Antwort gibt dieser Blog-Beitrag.

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Sie sind Eigentümer einer Wohnung in einer Gemeinschaft? Dann haben Sie sich sicher schon damit beschäftigt, ob die Verwaltung ihre Aufgaben

2023-03-27 mekun_wasserstark_GF_RZ_page-0001.jpg
Wissenswertes

Schleswig-Holstein macht sich „wasserstark“. Mit diesem Slogan macht die Landesregierung auf Wassergefahren und Vorsorgemöglichkeiten aufmerksam.

Winterdienst Streuern schnee
Wissenswertes

Der Winter ist da und bringt mitunter Eis und Schnee mit. In dieser Jahreszeit gehört die Räum- und Streupflicht zu den unvermeidlichen Pflichten von

Bals
Wissenswertes

In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein eine immer größere Rolle spielen, ist die Reduzierung des Energieverbrauchs in unseren

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Immer wieder stellt sich die Frage, was im Rahmen von Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann.

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Wissenswertes

Das neue GEG schreibt vor, dass die Kommunen zunächst eine Wärmeplanung erstellen müssen. Das soll bis 2028 erfolgen. Erst wenn diese abgeschlossen

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Unlängst hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 18.04.2023, Az. 2 U 43/22) im Rahmen eines Berufungsverfahrens darüber zu

Hausgeld
Wissenswertes

Bund und Länder haben sich am 30. März 2023 in einer Verwaltungsvereinbarung auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht

Hanzlik
Wissenswertes

„Soll ich mein Haus verkaufen?“ Beschäftigen Sie sich aktuell mit der Frage, ob Ihre Immobilie weiter genutzt oder aufgegeben werden soll? Bei dieser

Fleckser (2).jpg
Wissenswertes

Viele unserer Mitglieder planen den Schritt zur Verkleinerung von Garten und Wohnraum. Die Kinder sind ausgezogen, die Pflege der großzügigen

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies entsprechend im Mietvertrag vereinbart wurde und wenn es sich um regelmäßig

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Wissenswertes

Eine Modernisierung der vermieteten Wohnung ist seit langem geplant und nun endlich durchgeführt. Jetzt soll die angekündigte Mieterhöhung gegenüber

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Wissenswertes

Welche Termine sind einzuhalten? Was passiert wenn man zu spät dran ist? Liegt die Abrechnung der Heizkosten vom Dienstleister nicht vor? Kommt die

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.