Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes

Was ist bei der Weihnachtsbeleuchtung erlaubt?

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und für viele Menschen gehört das Schmücken der Wohnung und des Außenbereichs mit Lichterketten und Weihnachtsmännern zu den vorweihnachtlichen Ritualen. Doch sind Regeln beim Anbringen von Lichterketten und anderen Weihnachtsdekorationen zu beachten?
 

Grundsätzliches

Unabhängig davon, ob Sie Eigentümer, Vermieter oder Mieter sind, sollten Sie bei der Installation von Weihnachtsleuchtmitteln und -dekoration immer darauf achten, Nachbarn und Dritte damit nicht zu stören. Geschmäcker sind unterschiedlich und darüber lässt sich in der Regel nicht streiten. Allerdings darf die Stärke der Beleuchtung nicht zu groß sein. Fühlt sich ein Nachbar gestört, kann dieser einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Der Dekorierende kann nicht von dem sich gestört fühlenden Nachbarn verlangen, dass er seine Räumlichkeiten z. B. durch Rollläden oder Gardinen verdunkelt.

Die installierte Beleuchtung wird als „unwägbare Immission“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches angesehen, die die ortsübliche Beleuchtung nicht wesentlich überschreiten darf. Die zulässige Helligkeit wird letztlich im Einzelfall beurteilt. Sehr helle Lichterketten, die die Farbe wechseln und in unterschiedlichen Geschwindigkeiten blinken, werden häufiger als störend wahrgenommen. Die Ruhezeiten, die im Immissionsschutzgesetz oder in örtlichen Städte- und Gemeindesatzungen geregelt sind, sollten mit der Weihnachtsbeleuchtung eingehalten werden. Gehen Sie von einer generellen Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr aus. Gleiches gilt für Singende und Klingende Weihnachtsdekorationen.

Wenn Sie Wohnungseigentümer oder Vermieter sind

können Sie Ihren Wohnbereich nach Ihren Vorstellungen dekorieren. Gleiches gilt für Mieter. Dazu gehört grundsätzlich auch ein Balkon, wenn die vorgenannten Ruhezeiten beachtet werden. Besonderheiten können gelten bei der Dekoration von gemeinschaftlichen Treppenhäusern. Hierbei sind Regelungen des Brandschutzes zu beachten und Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden. Die vorherige Zustimmung aller Mitnutzer des Flurs zur Dekoration sollte eingeholt werden.

Wird die Weihnachtsdekoration an der Fassade befestigt, muss bei dem Vermieter vorher eine Erlaubnis eingeholt werden. Gleiches gilt gegenüber Miteigentümern in einer Eigentümergemeinschaft bei denen das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt werden könnte. Häufig wird durch die Befestigung der Dekoration an der Fassade die Fassade selbst z. B. durch Bohrlöcher beschädigt, um eine sichere Installation zu gewährleisten.

Als Hauseigentümer

haben Sie dafür zu sorgen, dass andere Personen vor Gefahren, die von Ihrem Grundstück ausgehen könnten, geschützt werden. Es ist somit auf sicheres befestigen der Lichterketten und Dekorationen zu achten, so dass auch stärkere Stürme, Regen- und Schneeschauer der Dekoration nichts anhaben können.
 

Fazit

Lichterketten können in fast jeder Form und Farbe drinnen wie draußen angebracht werden. Begrenzt wird die Gestaltungsfreiheit vom Brandschutz, der möglichen Störung anderer sowie eventuell der Höhe der Stromrechnung. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gern an den Landesverband Haus und Grund Schleswig-Holstein, Ihren Ortsverein oder einen Rechtsberater. Wir beraten Sie gern!

Verwandte Blogartikel

Denkmalschutz
Wissenswertes

Ich habe ein Denkmal und was jetzt? Wer wäre nicht gern Eigentümer eines reetgedeckten Friesenhauses in Nordfriesland, eines mittelalterlichen Hauses

Heizkosten, Energiepreise, Sparen
Wissenswertes

Die Bundesregierung erlässt Preisbremsen nach Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“. Sie wird in Kürze Gesetzentwürfe zur Umsetzung

Immobilienberatung Kiel
Wissenswertes

Seit dem 1. September 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesbauordnung (LBO). Auch wenn sich auf den ersten Blick nicht viel geändert hat

TESTBild
Wissenswertes

Der einsetzende Herbst lässt wieder zahlreiche Blätter auf die Gehwege fallen. Da der Boden vom Regen oft sehr nass ist, kann aus dem fröhlichen

Mietwohnungen
Wissenswertes

Leider eine nicht so seltene Situation, vereinsamte, ältere Mieter. Wenn diese versterben ergeben sich für den Vermieter Fragen und ggf. Probleme.

Bauplan und Energieeffizienzskala auf dem ein Modellhaus steht
Wissenswertes

EnSikuMaV & EnSimiMaV sind weder die sichersten PINs des letzten Jahres noch Begriffe aus einer neuen Programmiersprache. Vielmehr handelt es sich um

Hausgeld
Wissenswertes

Eigentümergemeinschaften schließen oft Gebäudeversicherungen ab, die sowohl das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum einer

Urteile Haus&Grund
Wissenswertes

Was war geschehen? Im vorstehenden Fall hatte ein Vermieter seinen Mieter sowohl fristlos als auch hilfsweise fristgerecht gekündigt, da dieser seinen

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Wissenswertes

Wer seine eigenen vier Wände gegen Einbrüche besser schützen will, kann sich für entsprechende Maßnahmen ab sofort fördern lassen.

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Wissenswertes

Im vorstehenden Fall hatte das Landgereicht Düsseldorf darüber zu entscheiden, ob die Beklagte berechtigt war, ein über 7 Meter hohes Kreuz in ihrem

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Zwar gehen die Einbruchszahlen laut Polizeilicher Kriminalstatistik seit Jahren zurück, trotzdem wird alle drei Minuten in Deutschland ein Einbruch

Mietverträge Wohnung
Wissenswertes

Der Kurs der neuen schwarz-grünen Landesregierung ist in dem Koalitionsvertrag mit dem Titel „Ideen verbinden – Chancen nutzen Schleswig-Holstein

Abwasser
Wissenswertes

Immobilien in Schleswig-Holstein sind in bestimmten Räumen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Regelung ist spätestens seit dem Jahr 2010

Mehrfamilienhaus
Wissenswertes

Häufiger entbrennt zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Streit darüber, ob auch während der Mietzeit ein Besichtigungsrecht gegeben ist. Ein

Mietverträge Wohnung
Wissenswertes

Immer wieder kommt es vor, dass Mieter mit einer seitens des Vermieters erfolgten Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden ist. Hierbei steht dem

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.