Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Claudia Dickmann

Die Zweitwohnungssteuer in Zeiten der Corona-Pandemie

In den letzten Wochen wurde es den Eigentümern von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein nicht leichtgemacht: aufgrund der Vorgaben der Landesregierung Schleswig-Holstein war die Nutzung von Zweitwohnungen für die Eigentümer und mögliche Besucher untersagt oder stark eingeschränkt – je nach Regelung der jeweiligen Landkreise. Auch mit diesen Maßnahmen soll die Ausbreitung des Covid19-Virus weiträumig verhindert und so gering wie möglich gehalten werden.

Nunmehr scheint sich die Situation etwas zu entspannen. Ab dem 04. Mai 2020 ist es grundsätzlich wieder möglich, Zweitwohnungen aufzusuchen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Infektionszahlen nicht wieder steigen. So positiv diese Nachricht ist, so stellt sich für viele Eigentümer die Frage, ob für die Zeit, in der die Zweitwohnung nicht genutzt werden durfte, von den Kommunen die Zweitwohnungssteuer überhaupt erhoben werden darf.

Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine sogenannte Aufwandsteuer, die allein von den Gemeinden erhoben werden darf und diesen auch vollständig zusteht (Artikeln 105 Absatz 2a und 106 Absatz 6 Grundgesetz). Kennzeichnend für die Aufwandsteuern ist, dass sie an den Besitz oder an das Halten von bestimmten Gütern oder ein bestimmtes Verhalten anknüpfen. Sie kennen das z. B. von der Grundsteuer, der Kraftfahrzeugsteuer und der Hundesteuer.

Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist abhängig davon, ob eine Person eine weitere Wohnung neben einer Hauptwohnung innehat. Die Begriffe Hauptwohnung, Zweit- und Nebenwohnung sind dem Bundesmeldegesetz entnommen. Es ist daher nicht überraschend, dass die Geltendmachung der Zweitwohnungssteuer häufig an die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes gekoppelt ist.

Damit ist klar, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer grundsätzlich nicht davon abhängt, ob die Wohnung genutzt werden kann oder nicht. Folglich können die Kommunen mit Blick auf die untersagte Nutzung der Wohnungen Steuerbescheide erlassen. Sie wären damit grundsätzlich zur Zahlung des Bescheides – eventuell unter dem Vorbehalt dessen Rechtmäßigkeit – verpflichtet.

Sollten Sie einen Zweitwohnungssteuerbescheid erhalten, prüfen Sie diesen genau und erkundigen Sie sich über das weitere Vorgehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der jeweilige Bescheid aufgrund einer rechtswidrigen Gemeindesatzung oder sonstiger Gründe nicht ordnungsgemäß erlassen wurde. Lassen Sie sich juristisch beraten, entweder durch einen Verbandsjuristen vom Landesverband Haus und Grund Schleswig-Holstein oder durch einen Steuer- oder Rechtsberater Ihres Vertrauens.

Verwandte Blogartikel

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Denkmalschutz ist eine Herausforderung für Immobilieneigentümer. Wer Eigentümer eines Kulturdenkmals ist, hat Rechte und Pflichten zu beachten.

Sparen
Rechtstipp

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Mietverhältnis zu regeln. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben gern eine gewisse Absicherung bzgl. des Endes

Asbest
Rechtstipp

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde vom Bundesrat ohne Verschärfungen für Eigentümer verabschiedet.

Urteil
Rechtstipp

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlicher Kündigungsgrund, dem in der Praxis eine hohe Relevanz zukommt. Benötigt die Vermieterin das Mietobjekt

Klimaschutz
Rechtstipp

Eigentümer müssen sogenannten Überwuchs zurückschneiden, die auf das Nachbargrundstück herüberragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn der „Nachbar“

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Irgendwann ereilt uns alle das gleiche Schicksal: Das Leben findet unweigerlich sein Ende. Ob unerwartet oder absehbar, jung oder alt, krank oder

Tinyhouse
Rechtstipp

Tiny Houses erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch rechtliche Fragen stellen potenzielle Eigentümer oft vor Herausforderungen. In Deutschland

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Der Bundestag erlaubt virtuelle Eigentümerversammlungen bei Zustimmung von drei Vierteln der Eigentümer. Eine jährliche Präsenzversammlung bleibt bis

Bauherren_iStock-1396823211.jpg
Rechtstipp

Wir erleben es immer wieder: es bestehen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Vermieter und dem Mieter über die Höhe der Miete oder anderen

Vermieter_GettyImages-748337483.jpg
Rechtstipp

Wenn es um den Erwerb von Grundstücken geht, gibt es einige gesetzliche Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um rechtliche Probleme zu

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Die Möglichkeiten von menschlichen Verfehlungen sind vielfältig – so auch im mietrechtlichen Bereich. Ausbleibende Mietzahlungen, übermäßige

Kosten Vermieten
Rechtstipp

In 62 Kommunen in Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen ab dem 01.Mai 2024 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Landesregierung hat eine

Bauschadenermittlung Kiel
Rechtstipp

In der Regel muss der Mieter für bauliche Veränderungen an der Mietsache die Zustimmung des Vermieters einholen. Keine Zustimmung muss lediglich bei

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Wer seine Immobilie besser gegen Einbrüche absichern will, kann dafür Fördermittel des Landes bekommen. Dafür hat das Land für 2024 800.000 Euro zur