Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Mietverhältnis: Fällung eines Baumes als Nebenkosten

Grundsätzlich fallen die laufenden Nebenkosten in einem Mietverhältnis dem Vermieter zur Last. Anders ist dies nur, wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde, dass der Mieter die Nebenkosten zu tragen hat. Neben den separat und explizit zu vereinbarenden sonstigen Nebenkosten zählen hierzu auch die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrkV) angeführten Kosten. Bei diesen muss es sich regelmäßig um „laufende“, das heißt wiederkehrende Kosten handeln.

Gartenpflege durch Mieter: grundsätzlich kein Baumbeschnitt

Grundsätzlich gehört es hierbei nicht zu den Aufgaben des Mieters, im Rahmen der Gartenpflege den Baumbeschnitt zu erfüllen. Die Kosten dieser Tätigkeit waren nach der Rechtsprechung daher auch nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegbar, sofern sich der Vermieter diesbezüglich eines Dritten bedient hat. Nunmehr jedoch hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10.11.2021 (Az. BGH VIII ZR 10720) anderweitig entschieden.

Kosten für Fällung eines maroden Baumes umlegbar

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Vermieter einen maroden, in seiner Standsicherheit bedrohten Baum fällen lassen und die hierdurch anfallenden Kosten auf die Mieter des Objekts umgelegt. Der BGH hat ins einer Entscheidung, dass diese Kosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV als „Kosten der Gartenpflege“ auf den Mieter umlegbar sind.

In der Begründung führt der BGH an, dass die Kosten der Fällung des morschen Baums als "Kosten der Gartenpflege" zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV zählen. Nach einer Ansicht in der Rechtsprechung fallen die Kosten der Fällung eines alters-, krankheits- oder umweltbedingt abgängigen, das heißt allmählich absterbenden, Baums unter die Bestimmung des § 2 Nr. 10 BetrKV, weil die Beseitigung eines solchen Baums zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehöre. Dieser Rechtsauffassung hat sich der BGH in der Entscheidung angeschlossen.

„Gehölz“ gemäß § 2 BetrKV

Die Beseitigung eines solchen Baums sei demnach regelmäßig eine objektiv erforderliche Maßnahme der Gartenpflege. Dies folge bereits aus dem Wortlaut des § 2 Nr. 10 BetrKV. Zwar wären dort Baumfällarbeiten nicht ausdrücklich genannt. Jedoch wären nach dieser Vorschrift die Kosten der Gartenpflege Betriebskosten im Sinne von § 1 BetrKV und hierzu gehörten (unter anderem) die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen.

Regelmäßigkeit: auch größere Zeitintervalle

Grundsätzlich sind Nebenkosten nur dann umlegbar, wenn es sich nicht um einmalige, sondern um wiederkehrende Kosten handelt. Nach der Auffassung des BGH ist es hierfür jedoch nicht erforderlich, dass diese Kosten jährlich oder in regelmäßigen Abständen entstünden. Vielmehr reiche auch ein mehrjähriger Turnus aus.

Verwandte Blogartikel

Asbest
Rechtstipp

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde vom Bundesrat ohne Verschärfungen für Eigentümer verabschiedet.

Urteil
Rechtstipp

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlicher Kündigungsgrund, dem in der Praxis eine hohe Relevanz zukommt. Benötigt die Vermieterin das Mietobjekt

Klimaschutz
Rechtstipp

Eigentümer müssen sogenannten Überwuchs zurückschneiden, die auf das Nachbargrundstück herüberragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn der „Nachbar“

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Irgendwann ereilt uns alle das gleiche Schicksal: Das Leben findet unweigerlich sein Ende. Ob unerwartet oder absehbar, jung oder alt, krank oder

Tinyhouse
Rechtstipp

Tiny Houses erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch rechtliche Fragen stellen potenzielle Eigentümer oft vor Herausforderungen. In Deutschland

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Der Bundestag erlaubt virtuelle Eigentümerversammlungen bei Zustimmung von drei Vierteln der Eigentümer. Eine jährliche Präsenzversammlung bleibt bis

Bauherren_iStock-1396823211.jpg
Rechtstipp

Wir erleben es immer wieder: es bestehen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Vermieter und dem Mieter über die Höhe der Miete oder anderen

Vermieter_GettyImages-748337483.jpg
Rechtstipp

Wenn es um den Erwerb von Grundstücken geht, gibt es einige gesetzliche Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um rechtliche Probleme zu

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Die Möglichkeiten von menschlichen Verfehlungen sind vielfältig – so auch im mietrechtlichen Bereich. Ausbleibende Mietzahlungen, übermäßige

Kosten Vermieten
Rechtstipp

In 62 Kommunen in Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen ab dem 01.Mai 2024 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Landesregierung hat eine

Bauschadenermittlung Kiel
Rechtstipp

In der Regel muss der Mieter für bauliche Veränderungen an der Mietsache die Zustimmung des Vermieters einholen. Keine Zustimmung muss lediglich bei

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Wer seine Immobilie besser gegen Einbrüche absichern will, kann dafür Fördermittel des Landes bekommen. Dafür hat das Land für 2024 800.000 Euro zur

Mieterhöhung
Rechtstipp

Es stellt sich die Frage, ob Vermieter eine Mieterhöhung auch ohne einen Mietspiegel vornehmen können. Zum Beispiel indem ein Sachverständiger

Urteil
Rechtstipp

Was ist die neue GbR? Es gibt nunmehr eine eingetragene GbR, die eGbR. Das bedeutet, diese GbR wird in ein GbR-Gesellschaftsregister eingetragen.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.