Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Mietverhältnis: Fällung eines Baumes als Nebenkosten

Grundsätzlich fallen die laufenden Nebenkosten in einem Mietverhältnis dem Vermieter zur Last. Anders ist dies nur, wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde, dass der Mieter die Nebenkosten zu tragen hat. Neben den separat und explizit zu vereinbarenden sonstigen Nebenkosten zählen hierzu auch die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrkV) angeführten Kosten. Bei diesen muss es sich regelmäßig um „laufende“, das heißt wiederkehrende Kosten handeln.

Gartenpflege durch Mieter: grundsätzlich kein Baumbeschnitt

Grundsätzlich gehört es hierbei nicht zu den Aufgaben des Mieters, im Rahmen der Gartenpflege den Baumbeschnitt zu erfüllen. Die Kosten dieser Tätigkeit waren nach der Rechtsprechung daher auch nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegbar, sofern sich der Vermieter diesbezüglich eines Dritten bedient hat. Nunmehr jedoch hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10.11.2021 (Az. BGH VIII ZR 10720) anderweitig entschieden.

Kosten für Fällung eines maroden Baumes umlegbar

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Vermieter einen maroden, in seiner Standsicherheit bedrohten Baum fällen lassen und die hierdurch anfallenden Kosten auf die Mieter des Objekts umgelegt. Der BGH hat ins einer Entscheidung, dass diese Kosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV als „Kosten der Gartenpflege“ auf den Mieter umlegbar sind.

In der Begründung führt der BGH an, dass die Kosten der Fällung des morschen Baums als "Kosten der Gartenpflege" zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV zählen. Nach einer Ansicht in der Rechtsprechung fallen die Kosten der Fällung eines alters-, krankheits- oder umweltbedingt abgängigen, das heißt allmählich absterbenden, Baums unter die Bestimmung des § 2 Nr. 10 BetrKV, weil die Beseitigung eines solchen Baums zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehöre. Dieser Rechtsauffassung hat sich der BGH in der Entscheidung angeschlossen.

„Gehölz“ gemäß § 2 BetrKV

Die Beseitigung eines solchen Baums sei demnach regelmäßig eine objektiv erforderliche Maßnahme der Gartenpflege. Dies folge bereits aus dem Wortlaut des § 2 Nr. 10 BetrKV. Zwar wären dort Baumfällarbeiten nicht ausdrücklich genannt. Jedoch wären nach dieser Vorschrift die Kosten der Gartenpflege Betriebskosten im Sinne von § 1 BetrKV und hierzu gehörten (unter anderem) die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen.

Regelmäßigkeit: auch größere Zeitintervalle

Grundsätzlich sind Nebenkosten nur dann umlegbar, wenn es sich nicht um einmalige, sondern um wiederkehrende Kosten handelt. Nach der Auffassung des BGH ist es hierfür jedoch nicht erforderlich, dass diese Kosten jährlich oder in regelmäßigen Abständen entstünden. Vielmehr reiche auch ein mehrjähriger Turnus aus.

Verwandte Blogartikel

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Immer wieder stellen Mieter im Treppenhaus des Mietobjekts Gegenstände ab. Neben dem Kinderwagen finden sich hier auch Rollator und Rollstuhl sowie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Rechtsberatung kommt immer wieder die Frage auf, ob man als Bauherr einen Schadenersatzanspruch gegen das Bauamt bzw. dessen Träger

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Wer eine zum normalen Wohnen genutzte Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, muss beim zuständigen Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Als Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten nicht die allgemeinen nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften des

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist bekannt, dass der Vermieter dem Mieter Einsicht gewähren muss in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde

Energie
Rechtstipp

Wenn man sich als junger Mensch den Traum seiner eigenen vier Wände erfüllt, ist die Vorfreude und Aufregung wohl gleichermaßen hoch. Häufig schwingt

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Rechtstipp

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt,“ wusste schon Friedrich Schiller. Daran hat sich auch

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In der Rechtsberatung tauchte eine interessante Frage auf: muss eine Mietwohnung einen Abstell- oder Kellerraum haben? Bei der Beantwortung dieser

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Jahr erfolgte eine Novellierung des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), welche eine Vielzahl an Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich

Mehrfamilienhaus
Rechtstipp

Immer wieder kommt in Wohnungseigentümergemeinschaften die Frage auf, ob Balkone dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Kurz vor dem Jahreswechsel sind einige Vermieter noch damit beschäftigt die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr zu erstellen oder sie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Häufig werden wir in der Rechtsberatung gefragt, wie die weiteren juristischen Schritte aussehen können, wenn der Mieter die vertraglich vereinbarten

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. So lange sich das

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Häufig werde ich in der Beratung gefragt, welche schematischen Voraussetzung für die Prüfung eines Eigenbedarfs vorliegen müssten; welcher

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Viele Vermieter sind verunsichert, wenn Mieter teilweise schon Wochen vor Ende des Mietvertrages die Schlüssel einfach in den Briefkasten werfen oder

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.