Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes
Martin Rathsack, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Kabelgebühren in den Betriebskosten - Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Diese Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner nennt man Nebenkostenprivileg. Damit Vermieter einheitlich planen können müssen Mieter bislang auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen. Die Politik will die Kabelgebühren ab Sommer/Herbst 2021 aus den Nebenkosten streichen.
 

Wie ging es bisher?

Vermieter konnten langfristige und damit günstige Rahmen Lieferverträge für die Belieferung mit Kabelsignalen abschließen und über die Langfristigkeit der Verträge sicherstellen, dass die dafür vorgesehene Verkabelung im Haus sich über die Dauer auch amortisieren konnte. Gleichzeitig durften sie sich sicher sein, dass sie jedem Mieter die Kabelgebühren über die Nebenkosten in Rechnung stellen durften.
 

Was soll sich ändern?

Der erste politische Plan sah vor diese Umlagefähigkeit von Gebühren für die Kabelversorgung ersatzlos zu streichen. Die Politik versucht auf diesem Wege in kleinen Schritten die Gesamtmietkosten für die Mieter zu verringern.
 

Wird das funktionieren?

Es ist davon auszugehen, dass die Mieter zukünftig einen Kabelanschluss selbst bezahlen müssen und dass dieser natürlich wegen der geringeren Abnahmemengen im Schnitt eher teurer wird als die bisherigen privilegierten Kosten. Theoretisch könnte der Mieter natürlich auf einen solchen Kabelanschluss verzichten, insofern die bei ihm vorgegebene Internetverbindung derart ertüchtigt wird, dass er ein Fernsehen ausschließlich über Live-Streaming aus dem Internet anschauen kann. In weiten Teilen der Kabelversorgung ist jedoch davon auszugehen, dass die dort von den Mietern gebuchten einfachen Internetzugänge für ein solches dauerhaftes Fernsehen schauen über das Internet nicht ausreichen dürften. Daher müsste der Mieter sich seine Kabelgebühren selber berechnen. Es dürfte lediglich zu Problemen beim Vermieter führen, da diesem nunmehr die notwendige Planungssicherheit genommen wird.
 

Warum wird das gemacht?

Auf dem Papier natürlich die Warmmiete des Mieters erst mal um einige Euro reduziert aus. Da der Mieter nunmehr sein Kabelanschluss jedoch selbst zahlt dürfte sich an dessen wirtschaftlichen Verhältnissen zumindest nichts zum positiven ändern. Die Politik hofft allerdings auch noch, dass der Wegfall des Kabelprivilegs dazu führt, dass Mieter und Vermieter zukünftig auf eine bessere Internetverbindung drängen und dadurch der Ausbau mit dem schnellen Glasfaser-Internet verbessert wird. Ob dieser positive Effekt tatsächlich eintritt bleibt jedoch abzuwarten.

Wenn Sie Fragen zur Versorgung ihrer Mieter mit TV-Signalen haben, wenden Sie sich gerne an uns für eine Rechtsberatung.

Verwandte Blogartikel

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Wissenswertes

Oftmals schildern Mitglieder im Rahmen einer Rechtsberatung die Situation, dass sie mit einem Mieter einen gewerblichen Mietvertrag abgeschlossen

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Wissenswertes

In Mietverhältnissen über Wohnraum sind die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten für einen Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Sanitärinstallation
Wissenswertes

Seit über einem Jahr müssen wir mit Corona bedingten Einschränkungen leben. Das gilt auch für Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften nach

Klima
Wissenswertes

Mit den ersten wärmenden Sonnenstrahlen zeigt sich bei vielen Mitmenschen das Bedürfnis: „Raus in die Natur und ein bisschen Farbe in die Beete oder

Tür_Schloss_Recht
Wissenswertes

Viele gewerbliche Mieter berufen sich bezüglich einer Absenkung der Miete auf die sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Die

Immobilienberatung Kiel
Wissenswertes

Was sich änderte – was geändert werden musste! Das digitale Zeitalter des Vereins begann im Jahre 2016

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Die meisten werden ist bereits gehört haben. Das Maklerrecht wurde reformiert. Insbesondere sticht heraus, dass nunmehr gegenüber Verbrauchern beim

druck
Wissenswertes

Unabhängig davon, ob man sich entscheidet selber zu bauen oder eine bestehende Immobilie zur Eigennutzung oder zur Vermietung zu erwerben, treten

Leipzig
Wissenswertes

Ab 2022 können 60 Studenten an der Fachhochschule Kiel mit dem Bachelorstudiengang Architektur beginnen. Damit folgt die Jamaika-Koalition einer

Mietrecht
Wissenswertes

Die Bundesregierung hat am 04.11.2020 den Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen.

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Wissenswertes

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wem das schöne Haus am Ende der Straße gehört, das schon so lange unbewohnt ist und auf das Sie ein Auge geworfen

Gosch
Wissenswertes

Die dunkle Jahreszeit beginnt: Die Tage werden kürzer und die Dunkelheit setzt schneller ein. Im Schutz der Dunkelheit steigt das Einbruchrisiko stark

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Der nach Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB gegebene Anspruch des Mieters auf

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Wissenswertes

Alle 4 Minuten schlägt in Deutschland ein Einbrecher zu. Die Täter brechen bei Einfamilienhäusern meist durch Terrassentüren ein, bei

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Ich gehe gern joggen; der Ministerpräsident Daniel Günther auch. Was lag da näher, als sich zum Joggen zu verabreden, anstatt sich wie sonst bei