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Wissenswertes
Martin Rathsack, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Kabelgebühren in den Betriebskosten - Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Diese Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner nennt man Nebenkostenprivileg. Damit Vermieter einheitlich planen können müssen Mieter bislang auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen. Die Politik will die Kabelgebühren ab Sommer/Herbst 2021 aus den Nebenkosten streichen.
 

Wie ging es bisher?

Vermieter konnten langfristige und damit günstige Rahmen Lieferverträge für die Belieferung mit Kabelsignalen abschließen und über die Langfristigkeit der Verträge sicherstellen, dass die dafür vorgesehene Verkabelung im Haus sich über die Dauer auch amortisieren konnte. Gleichzeitig durften sie sich sicher sein, dass sie jedem Mieter die Kabelgebühren über die Nebenkosten in Rechnung stellen durften.
 

Was soll sich ändern?

Der erste politische Plan sah vor diese Umlagefähigkeit von Gebühren für die Kabelversorgung ersatzlos zu streichen. Die Politik versucht auf diesem Wege in kleinen Schritten die Gesamtmietkosten für die Mieter zu verringern.
 

Wird das funktionieren?

Es ist davon auszugehen, dass die Mieter zukünftig einen Kabelanschluss selbst bezahlen müssen und dass dieser natürlich wegen der geringeren Abnahmemengen im Schnitt eher teurer wird als die bisherigen privilegierten Kosten. Theoretisch könnte der Mieter natürlich auf einen solchen Kabelanschluss verzichten, insofern die bei ihm vorgegebene Internetverbindung derart ertüchtigt wird, dass er ein Fernsehen ausschließlich über Live-Streaming aus dem Internet anschauen kann. In weiten Teilen der Kabelversorgung ist jedoch davon auszugehen, dass die dort von den Mietern gebuchten einfachen Internetzugänge für ein solches dauerhaftes Fernsehen schauen über das Internet nicht ausreichen dürften. Daher müsste der Mieter sich seine Kabelgebühren selber berechnen. Es dürfte lediglich zu Problemen beim Vermieter führen, da diesem nunmehr die notwendige Planungssicherheit genommen wird.
 

Warum wird das gemacht?

Auf dem Papier natürlich die Warmmiete des Mieters erst mal um einige Euro reduziert aus. Da der Mieter nunmehr sein Kabelanschluss jedoch selbst zahlt dürfte sich an dessen wirtschaftlichen Verhältnissen zumindest nichts zum positiven ändern. Die Politik hofft allerdings auch noch, dass der Wegfall des Kabelprivilegs dazu führt, dass Mieter und Vermieter zukünftig auf eine bessere Internetverbindung drängen und dadurch der Ausbau mit dem schnellen Glasfaser-Internet verbessert wird. Ob dieser positive Effekt tatsächlich eintritt bleibt jedoch abzuwarten.

Wenn Sie Fragen zur Versorgung ihrer Mieter mit TV-Signalen haben, wenden Sie sich gerne an uns für eine Rechtsberatung.

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