Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes

Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag? Der Zweck ist entscheidend

Oftmals schildern Mitglieder im Rahmen einer Rechtsberatung die Situation, dass sie mit einem Mieter einen gewerblichen Mietvertrag abgeschlossen haben, wobei das Mietobjekt eigentlich privat bewohnt wird – und andersherum. Die an die Rechtsberater gestellte Frage lautet dann häufig: welche Vertragsart ist denn nun ausschlaggebend für das bestehende Mietverhältnis?

Diese Unterscheidung ist in der Praxis sehr relevant, da bei diesen beiden Mietvertragsarten unterschiedliche Bestimmungen vorliegen, welche erheblich differierende Rechtsfolgen mit sich bringen können.

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen Entscheidungen vom 13.01.2021 (Az. VIII ZR 58/20 und VIII ZR 66/19) wie auch schon in vorherigen Entscheidungen wieder einmal mit dieser Frage der Abgrenzung von Wohnraum- und Gewerberaummietrecht befassen müssen.

Um die Beantwortung dieser Frage vorwegzunehmen: es kommt nach der Rechtsprechung des BGH auf den Nutzungszweck an, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt. Geht der Zweck des Vertrags dahin, dass der Mieter die Räume weitervermietet oder sonst Dritten - auch zu Wohnzwecken - überlässt, sind die Vorschriften des Wohnraummietrechts auf das (Haupt-)Mietverhältnis nicht anwendbar. Entscheidend ist hierbei mithin, ob der Mieter die Räume nach dem Vertrag zu eigenen Wohnzwecken anmietet. Steht demgegenüber die Vermietung zu Zwecken im Vordergrund, die keinen Wohnraumcharakter haben, ist allgemeines Mietrecht (und somit nicht das Wohnraummietrecht) maßgebend.

Welcher Vertragszweck im Vordergrund steht, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln. Ist der Mieter eine juristische Person, so hat diese keine eigene Wohnabsicht. Andersherum ist es bei einer natürlichen Person unrealistisch, dass diese eine Gebäude mit mehreren angemieteten Wohnobjekten zu eigenen Wohnabsichten gemietet hat. Schließt somit auch jemand einen Mietvertrag als Mieter mit der Absicht ab, den Wohnraum gewerblich an Dritte weiterzuvermieten, so wäre in dem Hauptmietverhältnis grundsätzlich auch ein gewerblicher Mietvertrag zu sehen.

Es bleibt somit festzuhalten, dass nicht entscheidend ist, wie der Mietvertrag überschrieben wurde (als Gewerbemietvertrag oder als privater Wohnraummietvertrag). Entscheidend ist allein der beabsichtigte Zweck der Anmietung. Hiervon ausgehend sind auch entsprechend die Vorschriften über das Wohnraumietrecht anwendbar – oder eben gerade nicht.
 

Haben Sie eine diesbezügliche Rückfrage? Dann kommen Sie als Mitglied von Haus & Grund Schleswig-Holstein gerne auf die/den für Ihren Ortsverein zuständige/n RechtsberaterIn zu.

Verwandte Blogartikel

Hausgeld
Wissenswertes

Was ist das Nebenkostenprivileg? Diese Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner nennt man Nebenkostenprivileg

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Wissenswertes

In Mietverhältnissen über Wohnraum sind die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten für einen Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Sanitärinstallation
Wissenswertes

Seit über einem Jahr müssen wir mit Corona bedingten Einschränkungen leben. Das gilt auch für Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften nach

Klima
Wissenswertes

Mit den ersten wärmenden Sonnenstrahlen zeigt sich bei vielen Mitmenschen das Bedürfnis: „Raus in die Natur und ein bisschen Farbe in die Beete oder

Tür_Schloss_Recht
Wissenswertes

Viele gewerbliche Mieter berufen sich bezüglich einer Absenkung der Miete auf die sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Die

Immobilienberatung Kiel
Wissenswertes

Was sich änderte – was geändert werden musste! Das digitale Zeitalter des Vereins begann im Jahre 2016

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Die meisten werden ist bereits gehört haben. Das Maklerrecht wurde reformiert. Insbesondere sticht heraus, dass nunmehr gegenüber Verbrauchern beim

druck
Wissenswertes

Unabhängig davon, ob man sich entscheidet selber zu bauen oder eine bestehende Immobilie zur Eigennutzung oder zur Vermietung zu erwerben, treten

Leipzig
Wissenswertes

Ab 2022 können 60 Studenten an der Fachhochschule Kiel mit dem Bachelorstudiengang Architektur beginnen. Damit folgt die Jamaika-Koalition einer

Mietrecht
Wissenswertes

Die Bundesregierung hat am 04.11.2020 den Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen.

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Wissenswertes

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wem das schöne Haus am Ende der Straße gehört, das schon so lange unbewohnt ist und auf das Sie ein Auge geworfen

Gosch
Wissenswertes

Die dunkle Jahreszeit beginnt: Die Tage werden kürzer und die Dunkelheit setzt schneller ein. Im Schutz der Dunkelheit steigt das Einbruchrisiko stark

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Der nach Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB gegebene Anspruch des Mieters auf

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Wissenswertes

Alle 4 Minuten schlägt in Deutschland ein Einbrecher zu. Die Täter brechen bei Einfamilienhäusern meist durch Terrassentüren ein, bei

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Ich gehe gern joggen; der Ministerpräsident Daniel Günther auch. Was lag da näher, als sich zum Joggen zu verabreden, anstatt sich wie sonst bei