Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes

Eigentümerversammlungen unter Corona-Bedingungen

Seit über einem Jahr müssen wir mit Corona bedingten Einschränkungen leben. Das gilt auch für Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften nach § 23 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Hier kann sich allerdings das Problem ergeben, dass wichtige und dringende Beschlüsse getroffen werden müssen, zum Beispiel, weil eine defekte Heizungsanlage ausgetauscht oder das Dach saniert werden muss. Des Weiteren bestimmt § 24 WEG, dass der Verwalter die Versammlung der Wohnungseigentümer mindestens einmal im Jahr einzuberufen hat. Dabei beschließt die Versammlung turnusmäßig zum Beispiel der Wirtschaftsplan nach § 28 WEG; das sind die Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, zum Beispiel die Kosten für Versicherungen, den Hausmeister oder Instandsetzungskosten.

Beim Wirtschaftsplan hilft während der Corona-Pandemie das sogenannte Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Nach § 6 dieser Regelung gilt der von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplant bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort. Des Weiteren bleibt der zuletzt bestellte Verwalter bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt.

Bei den zuvor dargestellten dringlichen Regelungen hilft dieses „Corona-Gesetz“ allerdings nicht. Hier stellt sich die Frage, ob eine Wohnungseigentümerversammlung nach den Corona-Regeln stattfinden darf, weil Kontakte grundsätzlich vermieden werden sollen. Diese Frage hat Haus & Grund Schleswig-Holstein der Landesregierung gestellt, weil diese für die Regelungen und deren Auslegung verantwortlich ist.

Versammlungen der Wohnungseigentümer dürfen stattfinden, wenn diese erforderlich sind. Das hat uns die Landesregierung mitgeteilt. Das ergibt sich aus § 5 Absatz 2 Ziffer 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (schleswig-holstein.de - Coronavirus - Schleswig-Holstein - Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) (schleswig-holstein.de)). Danach handelt es sich um „Zusammenkünfte, die aus geschäftlichen Gründen erforderlich sind. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus unserer Sicht aus der Dringlichkeit der Beschlüsse, die die Wohnungseigentümer treffen müssen. Bei einer defekten Heizungsanlage, die ausgetauscht werden muss oder bei einem Dach, das saniert werden muss, gibt es daran keinen Zweifel. Für Fragen stehen Ihnen die Rechtsberater des Landesverbands zur Verfügung.

Verwandte Blogartikel

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Wissenswertes

Man kennt das: der Mieter ist nicht in der Lage die fällige Miete aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es wird das Job-Center eingeschaltet und dieses

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Wissenswertes

Es ist kein Geheimnis, dass sich die Nebenkosten stetig erhöhen. Dabei stehen insbesondere die Kosten für Heizung und Warmwasser im Fokus, was sich

Hanzlik
Wissenswertes

Dass die Rechtsberater von Haus & Grund Schleswig-Holstein die Mitglieder in ihren Fragen rund um die Immobilie beraten und außergerichtlich vertreten

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wissenswertes

Im vorstehenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Nachbar in die Außenwand seines Nachbarn bohren darf. Insoweit handelte es sich um eine

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Am 1. Januar 2025 müssen alle Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer erstmalig bezahlen. Warum müssen wir uns schon jetzt mit diesem Thema

Abwasser
Wissenswertes

Was ist passiert? Die Ingenieure und Architekten rechnen grundsätzlich nach ihrer Honorarordnung (HOAI) ab. Diese hat für die einzelnen Leistungen

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Der Bundesgerichtshof hatte in einem aktuellen Sachverhalt die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer

Urteile Haus&Grund
Wissenswertes

Am 1. Januar 2022 ist das sogenannte Lobbyregistergesetz in Kraft getreten. Laut Gesetzgeber soll „das Lobbyregister dazu beitragen, das Vertrauen der

Weihnachten
Wissenswertes

Es ist soweit: sie ist da, die besinnliche Weihnachtszeit! Die Geschenke sind besorgt, für Speis und Trank in ausreichenden Mengen ist gesorgt. Der

Tür_Schloss_Recht
Wissenswertes

Der Mieter verletzt durch Nichtzahlung der vereinbarten Miete seine Pflichten aus dem Mietvertrag. Dies kann den Vermieter zu einer Kündigung des

Winterdienst Streuern schnee
Wissenswertes

Noch hat Väterchen Frost uns noch nicht flächendeckend mit seiner Kälte übermannt, aber schon bald kann uns der Winter auch in Schleswig-Holstein

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Worüber hatte der BGH zu entscheiden? Der Kläger hatte im Jahre 2018 von dem Beklagten die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen anhand der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Wissenswertes

Problem: Bei alten Gebäuden auf der Grenze konnte eine nachträgliche Dämmung außen auf der Fassade bislang nur erreicht werden, wenn man sich mit dem

Weihnachten
Wissenswertes

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und für viele Menschen gehört das Schmücken der Wohnung und des Außenbereichs mit Lichterketten und

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Eine Beleidigung des Vermieters (oder dessen Hilfspersonen) durch den Mieter kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Ob eine vom Mieter