Direkt zum Inhalt
Bild
Einfamilienhaus mit Garten und Kinderrutsche
Recht & Steuern

Steuerrechtliche Fallen vermeiden

Beim Immobilienkauf fallen Nebenkosten an – etwa durch die Erhebung der Grunderwerbsteuer oder die Beurkundung durch einen Notar.

 

Da diese Nebenkosten anteilig zum Kaufpreis erhoben werden, könnte so mancher Käufer einer teuren Immobilie auf den Gedanken kommen, nur einen Teil des vereinbarten Kaufpreises zu beurkunden und die Restsumme auf anderem Weg zu begleichen.

 

Falle 1 – Schwarzbeurkundung

Dieses als Unterverbriefung oder Schwarzbeurkundung bezeichnete Vorgehen ist sehr riskant. Es kann dazu führen, dass der Kauf rechtlich unwirksam ist. Hintergrund: Der über die zu niedrige Kaufsumme beurkundete Vertrag ist ein nichtiges Scheingeschäft. Über den tatsächlichen Kaufpreis hat keine Beurkundung stattgefunden, und somit ist auch dieser Vertrag aufgrund Formmangels nichtig. Die Folge in der Praxis: Eventuell bereits geleistete Zahlungen an den Verkäufer können verloren gehen und sind gerichtlich kaum mehr einklagbar. Das gilt sowohl für Vorschüsse des Käufers als auch für Zahlungen von Differenzbeträgen zum „echten“ Kaufpreis an den Verkäufer nach der Beurkundung. Außerdem droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

 

Falle 2 – Schenkung als Verkauf tarnen

Verkäufe deutlich unter Verkehrswert werden von Finanzämtern gerne genauer unter die Lupe genommen. Das gilt besonders, wenn ein Näheverhältnis zwischen den Vertragsparteien besteht. Die Rechtsprechung (Bundesfinanzhof vom 5. Juli 2018, II B 122/17) hat hier bereits vor Jahren eine grobe Grenze gezogen: Liegt der Wert der Gegenleistung 20 bis 25 Prozent unter dem Üblichen, wird aus dem Verkauf eine – zumindest – gemischte Schenkung. Der Vorgang wird in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen – schenkungssteuerpflichtigen – Teil aufgeteilt. Das greift auch dann, wenn der Immobilienübertragung Rentenzahlungen oder weiteren Leistungen wie Pflege, Fahrdienste oder Verköstigung des Immobilienüberträgers gegenübergestellt werden. Hier schaut das Finanzamt genau hin und bewertet die vereinbarten Leistungen im Hinblick auf ihre Wertigkeit im Verhältnis zum Wert der Immobilie. In dem oben genannten Urteil kam hinzu, dass der Übertragende kurz nach der Übertragung verstarb. Dadurch kam es nicht zu einer Bewertung der vereinbarten Gegenleistungen nach der voraussichtlichen Lebenserwartung, sondern nach der tatsächlichen Laufzeit der übernommenen Verpflichtungen. Dies kann in Abhängigkeit vom Ausgangsalter des Übertragenden geschehen, wenn er quasi aus Sicht des Bewertungsrechtes „zu früh“ verstirbt.

 

Fazit:

„Die Abgrenzung zwischen Schenkung und Verkauf ist komplex, vor allem, wenn bei Immobilien Wohn- oder Nießbrauchsrechte oder Pflegeverpflichtungen mit einbezogen werden. Entsprechende Vereinbarungen sollten als Teil einer gesamten Nachfolgeplanung einer gründlichen zivil- und steuerrechtlichen Vorprüfung unterzogen werden.

Verwandte Blogartikel

Rauchende Schornsteine über Wohngebiet
Recht & Steuern
Mietrecht

In Deutschland sind Vermieter verpflichtet, sicherzustellen, dass Mietwohnungen während der Heizperiode, die in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30...

Feuchtes Mauerwerk
Recht & Steuern

Muss der Verkäufer einer Wohnung den Käufer über das gesamte Ausmaß von Feuchtigkeitsschäden aufklären? Darüber entschied der Bundesgerichtshof (BGH)...

Kinderwagen in Treppenhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Es kommt regelmäßig vor, dass Mieter im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses die verschiedensten Gegenstände wie Schuhe, Kinderwägen oder Regale...

Moderne Wohngebäude
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 556 d Abs. 1 BGB darf bei Abschluss eines neuen Mietvertrages über Wohnraum in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete zu Beginn...

Jurist am Laptop
Recht & Steuern
Politik & Wirtschaft

Rechtsberatung aus dem Netz ist schnell verfügbar – aber nicht immer gut. Die Stiftung Warentest hat fünf Plattformen für Online-Rechtsberatung und...

Mehrfamilienhäuser
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Aufgrund der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 haben sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) einige Zuständigkeiten...

Schneeschippe in Aktion
Recht & Steuern

Der Winter naht und damit die Frage: Wer muss bei Schneefall den Gehweg räumen und Glätte durch Streuen vorbeugen?

Schornsteinfeger beim Reinigen auf dem Hausdach
Recht & Steuern

Die neuen Heizungsregelungen des seit Anfang des Jahres geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ziehen weitere Anpassungen bei den Gebührentatbeständen...

Fernsehkabel-Wanddose wird mit Schraubenzieher repariert
Recht & Steuern
Mietrecht

Im Laufe eines Mietverhältnisses kann es vorkommen, dass Abnutzungen oder Schäden an der Mietsache durch den Gebrauch eintreten. Die Fragen, die sich...

Immobilienverwalter mit Anzug und Krawatte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Traditionell finden diese...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Selbst nutzende Eigentümer können alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Entlastung bei der Einkommensteuer über den...

Fassade der Agentur für Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Bezieht ein Mieter zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen von einem Sozialleistungsträger (hier: Bürgergeld), gehen mögliche Ansprüche auf...

Leere Wohnung mit Umzugskartons
Mietrecht
Recht & Steuern

Der Vermieter kann dem Mieter das Mietverhältnis nicht nur kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist und dieser Rückstand eine...

Mitbewohnerin zieht mit Umzugskartons in Wohnung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der...

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Laut Gesetz kann der Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.