Direkt zum Inhalt
Bild
Dachsanierung
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Wohneigentümergemeinschaften: Bei Umbauten ans Gesetz halten

Wer als Teil einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Umbauten vornehmen möchte, muss sich an bestimmte Regeln und Verfahren halten. Diese sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt.

Bauliche Veränderungen, die das Sondereigentum – also zum Beispiel die eigene Wohnung oder den im Sondereigentum stehenden Grundstücksteil – betreffen, können in der Regel ohne Zustimmung der anderen Eigentümer durchgeführt werden. Die Eigentümerversammlung muss allerdings immer dann gefragt werden, wenn im Gemeinschaftseigentum stehende Bestandteile von der baulichen Veränderung betroffen sind. Dies können zum Beispiel die Fenster, Außentüren, das gemeinschaftliche Grundstück oder das Dach sein. Als bauliche Veränderungen gelten dabei Maßnahmen, die über die reine Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen.

 

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum ist immer ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich. Dieser kann mit einfacher Mehrheit herbeigeführt werden. Eine Unterscheidung nach Art der baulichen Veränderung wird nicht vorgenommen.

 

Die Eigentümergemeinschaft muss dem Antrag eines Eigentümers zustimmen, wenn es sich um sogenannte privilegierte Maßnahmen handelt. Dies sind etwa behindertengerechte Umbauten, der Einbau von Elektroladestationen, Umbauten im Sinne des Einbruchschutzes oder für den Anschluss an ein schnelles Telekommunikationsnetz. Geplant ist zudem, dass auch Balkonkraftwerke gesetzlich als privilegiert eingestuft werden. Letzteres ist allerdings noch nicht verabschiedet.

 

Einen Anspruch auf Zustimmung zu den Maßnahmen hat der einzelne Eigentümer zudem, wenn alle diejenigen Eigentümer einverstanden sind, die von dem Umbau beeinträchtigt werden.

 

Vorgehensweise

Je umfangreicher die Umbauarbeiten, desto mehr und frühzeitiger sollten die übrigen Wohnungseigentümer einbezogen werden. Die Chancen auf Zustimmung stehen gut, wenn dargelegt wird, welche Arbeiten in welchem Umfang anfallen und wer die Kosten dafür trägt. Diese liegen nämlich in der Regel bei demjenigen Eigentümer, der umbauen möchte.

Verwandte Blogartikel

Immobilienverwalter mit Anzug und Krawatte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Traditionell finden diese...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Bauen & Wohnen

Selbst nutzende Eigentümer können alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Entlastung bei der Einkommensteuer über den...

Fassade der Agentur für Arbeit
Recht & Steuern
Mietrecht

Bezieht ein Mieter zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen von einem Sozialleistungsträger (hier: Bürgergeld), gehen mögliche Ansprüche auf...

Leere Wohnung mit Umzugskartons
Mietrecht
Recht & Steuern

Der Vermieter kann dem Mieter das Mietverhältnis nicht nur kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist und dieser Rückstand eine...

Mitbewohnerin zieht mit Umzugskartons in Wohnung ein
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbstständiges Besitzrecht an der...

Frau sitzt neben Umzugskartons am Fenster einer Stadtwohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Laut Gesetz kann der Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses...

Grundstücke mit Einfamilienhäusern aus der Vogelperspektive
Recht & Steuern

Erste Haus und Grund-Musterklage erfolgreich vor dem Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich häufig die Frage, was unter dem Begriff der Instandhaltung oder Instandsetzung von beispielsweise zum...

Mehrfamilienhaus mit großem Garten
Recht & Steuern
Mietrecht

Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ordnungsgemäß kündigen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3...

Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Möchte der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Miete erhöhen, kann er – wenn Mieter und Vermieter nicht etwas anderes vereinbart haben – die...

Junge mit seinen Eltern
Recht & Steuern

Können Eltern ihre Kinder vertreten, oder bedarf es zusätzlich eines Ergänzungspflegers?

Mehrfamilienhäuser in Frankfurt am Main
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erst dann verlangen, wenn er – neben der Begründung zur...

Ungleich verteilte Geldmünzen in Holzschalen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Kein Bestandschutz für „unfaire“ Verteilungsschlüssel: Die Verteilung der Kosten für die Erhaltung von Gemeinschaftseigentum ist innerhalb von...

Leiter mit Farbeimer in einem Badezimmer
Recht & Steuern
Mietrecht

In der Vergangenheit enthielten die meisten Mietvertragsformulare sogenannte Quotenabgeltungsklauseln. Mit diesen sollte geregelt werden, dass sich...

Baukran vor blauem Himmel
Recht & Steuern

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat den Weg für eine befristete Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten auf Gebäude freigemacht. Das...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.