Direkt zum Inhalt
Bild
Riss in Hauswand
Wohnungseigentumsrecht
Bauen & Wohnen

Baumängel am Gemeinschaftseigentum

Keine Beschlusskompetenz für Untergemeinschaften

 

Gerade bei Eigentümergemeinschaften, die sich auf mehrere Gebäude verteilen, werden gerne Untergemeinschaften gebildet. Diese sollen dann so weit wie möglich selbstständig agieren können. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf ordnungsgemäße Herstellung gegen den Bauträger wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum hat diese Selbstständigkeit aber ihre Grenzen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 23. Februar 2024 (V ZR 132/23).

 

Auf einem Grundstück stehen zwei Gebäude. Die Eigentümerin sanierte als Bauträgerin die beiden Gebäude, wandelte diese im Anschluss in Wohnungseigentum um und veräußerte dieses weitestgehend. Für die beiden Gebäude wurden in der Teilungserklärung jeweils Untergemeinschaften gebildet, die so weit wie möglich getrennt voneinander behandelt werden und selbst über ihre Belange entscheiden können sollen.

 

Der Rechtsstreit
In einer Eigentümerversammlung der Gesamtgemeinschaft wurde später beschlossen, dass diese die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Mängelrechte, die den Erwerbern gegen die Bauträgerin zustehen, an sich zieht. Auf Grundlage dieses Beschlusses nahm die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) die Bauträgerin auf Zahlung von Vorschuss für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Anspruch, die sich ausschließlich an einem der beiden Gebäude befinden. Auf einer späteren Versammlung der Gesamtgemeinschaft wurde beschlossen, den Prozess fortzuführen und eine Sonderumlage in Höhe von 6.000 Euro zur Finanzierung der Prozesskosten anteilig entsprechend den Miteigentumsanteilen zu erheben. Gegen diese Beschlüsse wandte sich die Bauträgerin in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin, da die Mängel ausschließlich eine der beiden Untergemeinschaften beträfen und nach ihrer Ansicht der Gesamtgemeinschaft somit die Beschlusskompetenz fehle.

 

Grenzen der Kompetenzen
Die BGH-Richter sahen dies anders. Da die Gesamtgemeinschaft die Ansprüche auf Beseitigung von Baumängeln durch Beschluss an sich gezogen hat, konnte sie auch über die weitere Prozessführung und deren Finanzierung entscheiden. Zu der Vergemeinschaftung war die Gesamtgemeinschaft auch berechtigt. Zwar ist es möglich, weitestgehend verselbstständigte Untergemeinschaften zu bilden. Diese können jedoch nicht die den einzelnen Erwerbern wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum zustehenden Ansprüche an sich ziehen, da sie anders als die Gesamtgemeinschaft rechtlich unselbstständig und somit weder partei- noch rechtsfähig sind. Auch sachlich wäre eine solche Ansichziehung durch eine Untergemeinschaft nicht geboten, weil oftmals im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht feststeht, ob sich der geltend gemachte Mangel wirklich nur auf das eine Gebäude beschränkt oder ob dieser nicht auch an dem anderen Gebäude vorliegt, ohne dass sich dort bisher Symptome zeigen. Daher kann nur die Gesamtgemeinschaft die entsprechenden Ansprüche der Eigentümer an sich ziehen.

 

Rechnen muss man können
Der Beschluss über die Sonderumlage sei ebenfalls ausreichend bestimmt und somit wirksam, auch wenn dort keine auf den jeweiligen Eigentümer entfallene Summe genannt wurde. Der Beschluss eines Gesamtbetrages sowie die Verteilung nach den Miteigentumsanteilen reiche aus, dass die Eigentümer den auf sie entfallenden Betrag selbst ermitteln könnten.

Verwandte Blogartikel

Immobilienverwalter mit Anzug und Krawatte
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Traditionell finden diese...

Immobilienverwalter im Büro
Bauen & Wohnen
Wohnungseigentumsrecht

Eine geeignete Immobilienverwaltung zu finden, ist insbesondere für kleinere Hausgemeinschaften schon seit Längerem schwierig, aber nicht unmöglich...

Haus mit Baugerüst
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich häufig die Frage, was unter dem Begriff der Instandhaltung oder Instandsetzung von beispielsweise zum...

Ungleich verteilte Geldmünzen in Holzschalen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Kein Bestandschutz für „unfaire“ Verteilungsschlüssel: Die Verteilung der Kosten für die Erhaltung von Gemeinschaftseigentum ist innerhalb von...

Doppelhaus mit Garten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Anders als vor der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 kann jetzt nur noch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)...

Handwerker bei der Installation eines Aufzugs
Wohnungseigentumsrecht
Recht & Steuern

Das 2020 reformierte Wohnungseigentumsrecht will es Älteren und Menschen mit Behinderung leichter machen, über Aufzüge oder Rampen in ihr Zuhause zu...

Autos in Tiefgarage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

In Eigentümergemeinschaften stellt sich oft die Frage, wie Tiefgaragenstellplätze seitens der Eigentümer oder von Mietparteien genutzt werden und ob...

Hand mit Unterlagen und Taschenrechner
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Auch nach Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 werden auf Wohnungseigentümerversammlungen immer noch Wirtschaftspläne...

Verkauf von Gewerbeeinheiten
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer einer Immobilie bei Bereitstellung von Unterlagen seine vorvertragliche Aufklärungspflicht nur dann...

Richter vor Unterlagen
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – dieses Bonmot gilt nicht nur für Eheschließungen, sondern auch bei Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdEW)...

Paar vor Laptop mit Protokoll in der Hand
Wohnungseigentumsrecht

Über die in der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse ist nach § 24 Absatz 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) unverzüglich eine...

Richter mit Klageschrift
Wohnungseigentumsrecht

Soll ein Beschluss der Eigentümerversammlung angefochten werden, haben die Eigentümer dafür vier Wochen Zeit. Zur Einhaltung der Frist muss eine...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.