Skandalöser handwerklicher Fehler beim Grundsteuermesszahlengesetz
Der Versand der Grundsteuerbeitragsbescheide läuft auf höchsten Touren. „Zahlreiche Haus & Grund Mitglieder melden sich jetzt in unseren Geschäftsstellen. Das Telefon steht nicht mehr still“, sagt der Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V., Ingmar Vergau. „Wir empfehlen, die eintreffenden Grundsteuerbeitragsbescheide genau zu prüfen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten genau prüfen, ob einerseits die Angaben zur Immobilie stimmen und andererseits die Angaben aus dem vorangegangenen Wert- und Messbescheid richtig übernommen wurden. Außerdem ist zu prüfen, ob der Messbescheid korrekt mit dem zutreffenden, von der Gemeinde und ab dem 01. Januar 2025 geltenden Hebesatz - für Bremen in Höhe von 755 Prozent beziehungsweise für Bremerhaven in Höhe von 896 Prozent - multipliziert wurde.“
„Genauso ist zu prüfen, ob das betreffende Grundstück als Wohngrundstück oder als Nichtwohngrundstück oder unbebautes Grundstück eingeordnet wurde. Die Messzahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 Promille. Die Messzahl für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke wurde auf 0,75 Promille angehoben. Und genau hier haben wir einen skandalösen Fehler des Rot/Rot/Grünen Gesetzgebers bei der Bewertung der einzelnen Immobilien feststellen können“, so Vergau. „Denn unter die Nichtwohngrundstücke fallen auch Teileigentume an Pflegeheimen, sogenannte Pflegewohnungen. Uns liegen Grundsteuerbescheide von Pflegewohnungen vor, die alleine aufgrund der Einordnung als Gewerbeimmobilie, ein Vielfaches zahlen müssen, obwohl diese Immobilien zum Wohnen genutzt werden. So zahlt ein Bewohner einer entsprechenden Wohnung in Bremen-Nord zukünftig 417,88 € statt bisher 247,40 € pro Jahr für ein Zimmer mit 22 m². Bei einigen Nachbarn des Teileigentümers in der Pflegeeinrichtung lautet der Bescheid sogar auf über 750,00 € für ein vergleichbares Zimmer. Diese Kosten gehen in voller Höhe zu Lasten der Pflegebedürftigen. Im Umkreis der Immobilie gibt es ganze Einfamilienhäuser, die weniger Grundsteuer entrichten müssen.“
„Eine weitere uns mehrfach gemeldete Fallkonstellation sind Eigentümer von Garagen und Carports, die zum Teil mit einer Verzehnfachung der Grundsteuer konfrontiert werden, nur weil es sich bei diesen Garagen um Teileigentume handelt, die nicht direkt im Wohnhaus gelegen sind“, bemängelt Vergau. „Auch hier muss der Gesetzgeber schleunigst nachbessern“, fordert der Haus & Grund Geschäftsführer.
„Die Grundsteuerbemessung muss überdacht werden. Hier werden bereits deutschlandweit Klagen bzgl. der Verfassungsgemäßheit zu dem in Bremen genutzten Bundesmodell geführt. Wir haben für das in Bremen und Bremerhaven genutzte Modell einen Vorschlag gemacht: Bezüglich der Höhe der Steigerung der individuell neu zu zahlenden Grundsteuer, soll eine Kappungsgrenze eingebaut werden. Die Erhöhung sollte 40 Prozent der bisher gezahlten Steuer nicht überschreiten“, so Vergau.