Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes

Höherer Selbstbehalt = niedrigere Versicherungsbeträge in einer WEG – gleichbedeutend mit gleichmäßiger Kostenverteilung im Schadensfall?

Eigentümergemeinschaften schließen oft Gebäudeversicherungen ab, die sowohl das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum einer Eigentumsanlage umfassen. Diese Art von Versicherungen tritt bei Schäden in Teilen der Eigentumsanlagen ein. Koten für den Selbstbehalt werden dann auf alle Eigentümer verteilt, auch wenn nur eine einzige Wohnung in dieser Anlage von Schäden betroffen ist. Eine solche Regelung ist rechtmäßig, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner neuen Entscheidung (BHG, Urteil vom 16.9.2022, Aktenzeichen V ZR 69/21).

 

Hintergrund:

Im zugrundeliegenden Fall kam es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, weil in einer großen Eigentümergemeinschaft, bestehend aus sehr vielen kleinen Wohnungen und einer großen Gewerbeeinheit, in einer der kleineren Wohnungen eine Vielzahl von Leitungswasserschäden aufgrund von alten, mangelhaften Leitungen entstanden sind. Die Versicherung hatte deshalb den Selbstbehalt für alle Eigentümer sehr hoch angesetzt. Die Eigentümerin der flächenmäßig größten Gewerbeeinheit muss daher größten Anteil der Versicherungsprämie bzw. des Selbstbehalts tragen, obwohl sie selbst noch keinen Wasserschaden hatte. Damit war sie nicht einverstanden.

 

Entscheidung:
Der BGH hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass es im Interesse aller Eigentümer bei Abschluss einer gemeinsamen Gebäudeversicherung liege, den Selbstbehalt auf alle Eigentümer zu verteilen. Mit dem Abschluss einer solchen Versicherung solle das Risiko nicht nur auf den jeweils geschädigten Eigentümer übertragen werden. Durch die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung für alle Eigentümer werden auch niedrigere Versicherungsbeträge erzielt. Dies ist im Interesse aller Versicherungsnehmer. Alle Eigentümer einer solchen Anlage profitieren davon. Folglich müssten auch alle gemeinsam alle Kosten teilen.
Wenn eine Mehrheitsentscheidung in der Eigentümergemeinschaft getroffen wurde, das einzugehende Risiko im Versicherungsfall gemeinsam zu tragen, muss sich der einzelne Eigentümer darauf verlassen können. Er dürfe erwarten, dass das Risiko gemeinsam getragen wird. Daran ändere sich grundsätzlich nichts, wenn der Selbstbehalt aufgrund ungewöhnlich häufiger Schäden von der Versicherung sehr hoch angesetzt wird. Letztlich profitieren alle Eigentümer davon, dass die gesamte Anlage überhaupt versichert ist.
Ob ein anderer Kostenverteilungsschlüssel für die Eigentümer gerechtfertigt sein kann, weil es zum Beispiel bauliche Unterschiede in der gesamten versicherten Anlage gibt, hat der BGH offengelassen und zur Überprüfung durch die Vorinstanz an diese zurückverwiesen.

Verwandte Blogartikel

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Wissenswertes

In Mietverhältnissen über Wohnraum sind die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten für einen Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Sanitärinstallation
Wissenswertes

Seit über einem Jahr müssen wir mit Corona bedingten Einschränkungen leben. Das gilt auch für Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften nach

Klima
Wissenswertes

Mit den ersten wärmenden Sonnenstrahlen zeigt sich bei vielen Mitmenschen das Bedürfnis: „Raus in die Natur und ein bisschen Farbe in die Beete oder

Tür_Schloss_Recht
Wissenswertes

Viele gewerbliche Mieter berufen sich bezüglich einer Absenkung der Miete auf die sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Die

Immobilienberatung Kiel
Wissenswertes

Was sich änderte – was geändert werden musste! Das digitale Zeitalter des Vereins begann im Jahre 2016

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Die meisten werden ist bereits gehört haben. Das Maklerrecht wurde reformiert. Insbesondere sticht heraus, dass nunmehr gegenüber Verbrauchern beim

druck
Wissenswertes

Unabhängig davon, ob man sich entscheidet selber zu bauen oder eine bestehende Immobilie zur Eigennutzung oder zur Vermietung zu erwerben, treten

Leipzig
Wissenswertes

Ab 2022 können 60 Studenten an der Fachhochschule Kiel mit dem Bachelorstudiengang Architektur beginnen. Damit folgt die Jamaika-Koalition einer

Mietrecht
Wissenswertes

Die Bundesregierung hat am 04.11.2020 den Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen.

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Wissenswertes

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wem das schöne Haus am Ende der Straße gehört, das schon so lange unbewohnt ist und auf das Sie ein Auge geworfen

Gosch
Wissenswertes

Die dunkle Jahreszeit beginnt: Die Tage werden kürzer und die Dunkelheit setzt schneller ein. Im Schutz der Dunkelheit steigt das Einbruchrisiko stark

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Der nach Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB gegebene Anspruch des Mieters auf

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Wissenswertes

Alle 4 Minuten schlägt in Deutschland ein Einbrecher zu. Die Täter brechen bei Einfamilienhäusern meist durch Terrassentüren ein, bei

Geschäftsstellenbanner
Wissenswertes

Ich gehe gern joggen; der Ministerpräsident Daniel Günther auch. Was lag da näher, als sich zum Joggen zu verabreden, anstatt sich wie sonst bei

Eva Sandra Pluta und Martin Boris Becker, Haus & Grund-Mitglieder seit 2000
Wissenswertes

Seit nunmehr drei Monaten befinden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros Haus & Grund Schleswig-Holstein im Homeoffice! Trotzdem geht

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.