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Weihnachten
Rechtstipp
Hans-Henning Kujath, Verbandsdirektor Haus & Grund Schleswig-Holstein

Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer und Überprüfung des Versicherungsschutzes

Alle Jahre wieder…  Haus & Grund rät:

Alle Jahre wieder bringt die beschauliche Adventszeit Kerzenlicht in die Wohnzimmer. Doch allzu oft wird sorglos mit dem offenen Feuer umgegangen und plötzlich stehen dann der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum in Flammen. Die Folge sind zum Teil verheerende Wohnungsbrände mit ganz erheblichen Schäden.

Haus & Grund empfiehlt einen vorsichtigen Umgang mit echten Kerzen. Eine Löschdecke oder ein Feuerlöscher sollte immer griffbereit in der Nähe platziert werden und brennende Kerzen sollten nicht unbeaufsichtigt bleiben.

Gleichzeitig sollte jeder überprüfen, ob für den Ernstfall ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist. Eine Wohngebäudeversicherung deckt die Schäden an der Immobilie ab, die durch den Brand entstehen. Dies beinhaltet auch die Wiedererrichtung eines zerstörten Hauses. Ebenfalls zu empfehlen ist eine Hausratversicherung, in der Schäden am Inventar ersetzt werden, die durch das Feuer oder Löschwasser entstanden sind. Auch die verbrannten Weihnachtsgeschenke sind vom Versicherungsschutz umfasst. Der Umfang kann dabei je nach Police variieren.

Auch eine private Haftpflichtversicherung ist sinnvoll. Diese tritt ein, wenn durch Unaufmerksamkeit, Schäden verursacht werden, jemand also z. B. die Kerzen des Adventskranzes unbeaufsichtigt gelassen hat.

Mitglieder bei Haus & Grund können bei diesen Versicherungen sehr viel Geld sparen, da diese in den Genuss überaus günstiger Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen kommen. Die Überprüfung der bestehenden Versicherungen kann sich durchaus lohnen. So bleibt dann vielleicht noch Geld für ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk übrig.

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