Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Aktuelles aus dem Bundestag: Virtuelle Eigentümerversammlung und Steckersolargeräte 

Virtuelle Eigentümerversammlungen
Der Bundestag hat am 04.07.2024 beschlossen, dass in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümerversammlungen zukünftig auch vollständig virtuell stattfinden können. Bisher sind lediglich Präsenz- oder Hybridversammlungen möglich, bei denen sich einzelne Eigentümer online zuschalten können.

Voraussetzung
Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz derWohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme undRechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.

Übergangsfrist
Entscheiden die Wohnungseigentümer vor dem 01. Januar 2024, dass sie eine rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlung durchführen wollen, müssen sie bis einschließlich 2028 noch mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchführen. Hierauf kann allerdings mit einstimmigem Beschluss verzichtet werden.

Steckersolargeräte
In der gleichen Sitzung hat der Bundestag zudem beschlossen, dass Steckersolargeräte zukünftig, sowohl im Wohnungseigentumsrecht als auch im Mietrecht privilegiert werden sollen. Im Mietrecht wird der Katalog der der baulichen Veränderungen erweitert, bei denen der Mieter einen konkreten Anspruch auf Erlaubnis gegen den Vermieter haben kann (§ 554 BGB). Dieser umfasste bisher nur Maßnahmen die der Barrierereduzierung, dem Laden elektrischer Fahrzeuge oder dem Einbruchschutz dienen. Im Wohnungseigentumsrecht werden die Steckersolargeräte in den Katalog der baulichen Veränderungen aufgenommen, die der einzelne Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft verlangen kann (§ 20 Absatz 2 WEG)

Die beschlossenen Gesetzesänderungen müssen noch den Bundesrat passieren (nächste Sitzung am 27.9.2024) und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sietreten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Verwandte Blogartikel

email
Rechtstipp

Im vorstehenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ein Recht darauf hat Einsicht in die der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Es gibt technische Standards, die ein Eigentümer einhalten muss. Viele Immobilien sind trotz der Pflicht noch nicht auf den Stand gebracht oder der

Kosten Vermieten
Rechtstipp

Grundsätzlich fallen die laufenden Nebenkosten in einem Mietverhältnis dem Vermieter zur Last. Anders ist dies nur, wenn im Mietvertrag wirksam

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

Der Baum zu hoch, das Laub zu viel, die Äste zu lang. Oftmals führen Unwissenheit oder Nachlässigkeit dazu, dass Hauseigentümer durch ihre

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In einen Rechtsstreit ist man schneller verwickelt als man glaubt, auch ungewollt. Egal, ob als Vermieter, mit der Hausverwaltung oder mit den

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Immer wieder stellen Mieter im Treppenhaus des Mietobjekts Gegenstände ab. Neben dem Kinderwagen finden sich hier auch Rollator und Rollstuhl sowie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Rechtsberatung kommt immer wieder die Frage auf, ob man als Bauherr einen Schadenersatzanspruch gegen das Bauamt bzw. dessen Träger

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Wer eine zum normalen Wohnen genutzte Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, muss beim zuständigen Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Als Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten nicht die allgemeinen nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften des

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist bekannt, dass der Vermieter dem Mieter Einsicht gewähren muss in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde

Energie
Rechtstipp

Wenn man sich als junger Mensch den Traum seiner eigenen vier Wände erfüllt, ist die Vorfreude und Aufregung wohl gleichermaßen hoch. Häufig schwingt

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Rechtstipp

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt,“ wusste schon Friedrich Schiller. Daran hat sich auch

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In der Rechtsberatung tauchte eine interessante Frage auf: muss eine Mietwohnung einen Abstell- oder Kellerraum haben? Bei der Beantwortung dieser

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Jahr erfolgte eine Novellierung des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), welche eine Vielzahl an Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich

Mehrfamilienhaus
Rechtstipp

Immer wieder kommt in Wohnungseigentümergemeinschaften die Frage auf, ob Balkone dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind