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Rechtstipp

Mieter müssen Eigentümer in die Wohnung lassen. 

Aus der Rechtsprechung: 

Ich möchte Ihnen ein Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 26.08.2021, AZ: 474 C 4123/21) vorstellen. Dieses Urteil zeigt, dass die Verweigerung einer Wohnungsbesichtigung durch die Mieter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. 

Der Sachverhalt 

Im vorliegenden Fall wohnten die Mieter seit 2005 in einer Dreizimmerwohnung, die verkauft werden sollte. Sie verweigerten jedoch potenziellen Käufern jede Besichtigung der Wohnung. Trotz dieser Umstände fanden die Eigentümer einen Käufer. Nach dem Verkauf wollten die neuen Eigentümer ihre Wohnung in Augenschein nehmen und vereinbarten dazu im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine. Keiner dieser Termine kam zustande. 

Die Eigentümer mahnten die Mieter ab und kündigten anschließend das Mietverhältnis außerordentlich fristlos. 

Die Entscheidung des Gerichts 

Das Amtsgericht München entschied zugunsten der Vermieter. Die Richter stellten fest, dass die Verweigerung der Wohnungsbesichtigung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Den Eigentümern sei das Mietverhältnis nicht weiter zuzumuten. 

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass den neuen Eigentümern ein Recht auf Besichtigung zusteht, da sie vor dem Kauf keine Gelegenheit hatten, die Wohnung zu sehen. Die Mieter hatten verschiedene Gründe vorgetragen, warum die Besichtigungstermine nicht stattgefunden hatten, darunter Vorbereitungen auf eine Online-Schulung, Corona-Tests, Isolationen und Infektionsschutzbestimmungen. Diese Gründe konnten das Gericht jedoch nicht überzeugen. 

Was bedeutet das für Vermieter? 

Das Urteil verdeutlicht, dass Mieter den Eigentümern ein Besichtigungsrecht nicht grundlos verwehren dürfen. Vermieter sollten in solchen Fällen: 

  1. Die Mieter schriftlich abmahnen, wenn vereinbarte Besichtigungstermine nicht eingehalten werden. 

  1. Klare Kommunikation über die Notwendigkeit und den Zweck der Besichtigung sicherstellen. 

  1. Bei wiederholter Weigerung eine rechtliche Prüfung der Möglichkeit zur fristlosen Kündigung vornehmen lassen. 

Fazit 

Das Urteil zeigt, dass die Rechte von Vermietern gestärkt werden, wenn Mieter ihre Pflichten verletzen. Eine klare Dokumentation und rechtssichere Vorgehensweise sind dabei entscheidend. 

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