Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes
Claudia Dickmann, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Wer kann bei der Suche nach dem Eigentümer eines Grundstückes helfen?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wem das schöne Haus am Ende der Straße gehört, das schon so lange unbewohnt ist und auf das Sie ein Auge geworfen haben? Oder möchten Sie gern wissen, wer Eigentümer Ihres vermieteten Nachbargrundstücks ist, um den Rückschnitt von grenznahen Pflanzen zu verlangen? Diese und ähnliche Fragen werden häufig in der Rechtsberatung gestellt. Wer kann Auskunft geben?

Bei allen Grundstücken ist eines sicher: es gibt einen Eigentümer.

Bis auf wenige Ausnahmen sind die Grundstücke bei den örtlichen Grundbuchämtern registriert, in Schleswig-Holstein eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Das Grundbuch dient im Interesse des Rechtsverkehrs der Offenlegung der Rechtsverhältnisse an einem Grundstück. Sollten Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können, haben Sie ein Recht auf Einsicht. Aber leider ist die Sache nicht ganz so einfach: um ein berechtigtes Interesse darlegen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie ein Dokument vorlegen können, dass ein sachliches Interesse jenseits der Neugier vorliegt. Berechtigt können Kreditgeber sein, Gläubiger des Grundstückseigentümers und potentielle Käufer. Auch Erben und Mieter können die Einsicht beantragen. Der Eigentümer selbst hat grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Einsicht. Einzelheiten erfragen Sie am besten bei dem für Sie zuständigen Grundbuchamt, denn die Gewährung der Einsicht ist eine Ermessensentscheidung der dortigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

Für jedes Grundstück ist ein besonderes Grundbuchblatt vorgesehen, das neben der Aufschrift aus dem Bestandsverzeichnis und aus drei Abteilungen besteht.

Bei dem Bestandsverzeichnis handelt es sich um die Bezeichnung des Grundstücks nach dem Liegenschaftskataster. Gemeint ist damit die Erfassung sämtlicher Bodenflächen in einem amtlichen vermessungstechnischen Verzeichnis, das genauen Aufschluss über die tatsächlichen Verhältnisse des Grundstücks gibt, z. B. Lage, Größe und Nutzung. Wenn einzelne Auszüge aus dem Verzeichnis erstellt werden, hält man eine Flurkarte in Händen.

Von den drei Abteilungen interessiert bei der Frage nach den Eigentumsverhältnissen die Abteilung 1. Hier wird der jeweilige Eigentümer des Grundstücks genannt. Es können sowohl natürliche Personen – also Menschen wie Sie und ich – als auch juristische Personen – z. B. Gesellschaften – als Eigentümer eingetragen werden. Mehrere benachbarte Grundstücke können durch Vereinigung zu einem Grundstück werden. Auch die Teilung ist möglich, so dass für jedes auf diese Weise entstandene neue Grundstück ein neues Grundbuchblatt erstellt wird.

In Abteilung 3 werden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden vermerkt, mit denen das Grundstück belastet ist. Abteilung 2 führt sämtliche übrigen Belastungen des Grundstücks auf.

Wenn Sie also wissen möchten, wer Eigentümer eines Grundstücks ist, wenden Sie sich an das örtliche Grundbuchamt.

 

Sollten Sie Unterstützung oder Beratung wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Rechtsberater des Landesverbandes.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Verwandte Blogartikel

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Wissenswertes

Man kennt das: der Mieter ist nicht in der Lage die fällige Miete aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es wird das Job-Center eingeschaltet und dieses

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Wissenswertes

Es ist kein Geheimnis, dass sich die Nebenkosten stetig erhöhen. Dabei stehen insbesondere die Kosten für Heizung und Warmwasser im Fokus, was sich

Hanzlik
Wissenswertes

Dass die Rechtsberater von Haus & Grund Schleswig-Holstein die Mitglieder in ihren Fragen rund um die Immobilie beraten und außergerichtlich vertreten

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wissenswertes

Im vorstehenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Nachbar in die Außenwand seines Nachbarn bohren darf. Insoweit handelte es sich um eine

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Am 1. Januar 2025 müssen alle Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer erstmalig bezahlen. Warum müssen wir uns schon jetzt mit diesem Thema

Abwasser
Wissenswertes

Was ist passiert? Die Ingenieure und Architekten rechnen grundsätzlich nach ihrer Honorarordnung (HOAI) ab. Diese hat für die einzelnen Leistungen

Beratung Immobilie
Wissenswertes

Der Bundesgerichtshof hatte in einem aktuellen Sachverhalt die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer

Urteile Haus&Grund
Wissenswertes

Am 1. Januar 2022 ist das sogenannte Lobbyregistergesetz in Kraft getreten. Laut Gesetzgeber soll „das Lobbyregister dazu beitragen, das Vertrauen der

Weihnachten
Wissenswertes

Es ist soweit: sie ist da, die besinnliche Weihnachtszeit! Die Geschenke sind besorgt, für Speis und Trank in ausreichenden Mengen ist gesorgt. Der

Tür_Schloss_Recht
Wissenswertes

Der Mieter verletzt durch Nichtzahlung der vereinbarten Miete seine Pflichten aus dem Mietvertrag. Dies kann den Vermieter zu einer Kündigung des

Winterdienst Streuern schnee
Wissenswertes

Noch hat Väterchen Frost uns noch nicht flächendeckend mit seiner Kälte übermannt, aber schon bald kann uns der Winter auch in Schleswig-Holstein

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Worüber hatte der BGH zu entscheiden? Der Kläger hatte im Jahre 2018 von dem Beklagten die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen anhand der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Wissenswertes

Problem: Bei alten Gebäuden auf der Grenze konnte eine nachträgliche Dämmung außen auf der Fassade bislang nur erreicht werden, wenn man sich mit dem

Weihnachten
Wissenswertes

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und für viele Menschen gehört das Schmücken der Wohnung und des Außenbereichs mit Lichterketten und

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Wissenswertes

Eine Beleidigung des Vermieters (oder dessen Hilfspersonen) durch den Mieter kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Ob eine vom Mieter