Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
Rechtsanwältin C. Dickmann

Erhalten Sie das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung rechtzeitig?

Erhalten Sie das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung rechtzeitig?
Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der Hausverwaltung erhalten? Da stellt sich Frage, ob das Protokoll nicht schon hätte bei Ihnen sein müssen.

Hintergrund
Die Hausverwaltung ist zuständig für das Einberufen der Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr. Aufgrund der Corona-Pandemie sind in den letzten Jahren die Versammlungen häufig ausgefallen oder wurden verschoben. In diesem Jahr erfolgten die Versammlungen oft wieder im „normalen“ Rhythmus, wobei Protokolle der Versammlungen immer wieder erst nach vielen Monaten oder auch gar nicht von den Verwaltungen übermittelt wurden.

Frist
Eine gesetzliche Frist bis wann die Niederschrift/das Protokoll von der Hausverwaltung zu erfolgen hat, ergibt sich aus dem neu gefassten § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Darin heißt es ein Protokoll der in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist unverzüglich niederzulegen, also „ohne schuldhaftes Zögern“. Wann ist das?
Es ist davon auszugehen, dass das Protokoll bis spätestens drei Wochen nach der Eigentümerversammlung zu erstellen ist. Dadurch sollen die Eigentümer die Möglichkeit haben, innerhalb der Anfechtungsfrist für in der Versammlung getroffene Beschlüsse eine Prüfung der protokollierten Beschlüsse vorzunehmen. Nach dieser Prüfung könnten die Eigentümer dann entscheiden, ob überhaupt eine Anfechtung in Betracht kommt.

Versenden - ja oder nein
Um diese Prüfung vornehmen zu können, muss den Eigentümern das Protokoll zugänglich gemacht werden. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Abschrift des Protokolls an die Eigentümer versandt werden muss.
In den Fällen, in denen eine Regelung in der Teilungserklärung enthalten, eine Vereinbarung im Verwaltervertrag getroffen oder in einem rechtskräftigen Beschluss geregelt worden ist, ist eine Verpflichtung zum Versenden gegeben. Ob sich ein solcher Anspruch aus „wiederholter Übung“ ergeben kann, müsste im Einzelfall geprüft werden.
Gibt es keine ausdrückliche Regelung, kann der einzelne Eigentümer darauf verwiesen werden, dass ihm das Recht zusteht, Einsicht in die Protokolle im Büro des Verwalters nehmen zu dürfen. Ein Anspruch auf eine Versendung besteht grundsätzlich nicht.

Fazit
Bevor Sie als Eigentümer überlegen rechtliche Schritte gegen den Verwalter einzulegen, weil Ihnen das Protokoll auch nach mehreren Wochen nicht zugegangen ist, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie einen Anspruch auf die Übersendung des Protokolls haben. Letztlich kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
Benötigen Sie in diesem Zusammenhang Unterstützung, wenden Sie sich gern an Ihren Ortsverein oder die Rechtsberater des Landesverbandes.

Verwandte Blogartikel

email
Rechtstipp

Im vorstehenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ein Recht darauf hat Einsicht in die der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Es gibt technische Standards, die ein Eigentümer einhalten muss. Viele Immobilien sind trotz der Pflicht noch nicht auf den Stand gebracht oder der

Kosten Vermieten
Rechtstipp

Grundsätzlich fallen die laufenden Nebenkosten in einem Mietverhältnis dem Vermieter zur Last. Anders ist dies nur, wenn im Mietvertrag wirksam

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

Der Baum zu hoch, das Laub zu viel, die Äste zu lang. Oftmals führen Unwissenheit oder Nachlässigkeit dazu, dass Hauseigentümer durch ihre

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In einen Rechtsstreit ist man schneller verwickelt als man glaubt, auch ungewollt. Egal, ob als Vermieter, mit der Hausverwaltung oder mit den

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Immer wieder stellen Mieter im Treppenhaus des Mietobjekts Gegenstände ab. Neben dem Kinderwagen finden sich hier auch Rollator und Rollstuhl sowie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Rechtsberatung kommt immer wieder die Frage auf, ob man als Bauherr einen Schadenersatzanspruch gegen das Bauamt bzw. dessen Träger

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Wer eine zum normalen Wohnen genutzte Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, muss beim zuständigen Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Als Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten nicht die allgemeinen nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften des

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist bekannt, dass der Vermieter dem Mieter Einsicht gewähren muss in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde

Energie
Rechtstipp

Wenn man sich als junger Mensch den Traum seiner eigenen vier Wände erfüllt, ist die Vorfreude und Aufregung wohl gleichermaßen hoch. Häufig schwingt

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Rechtstipp

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt,“ wusste schon Friedrich Schiller. Daran hat sich auch

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In der Rechtsberatung tauchte eine interessante Frage auf: muss eine Mietwohnung einen Abstell- oder Kellerraum haben? Bei der Beantwortung dieser

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Jahr erfolgte eine Novellierung des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), welche eine Vielzahl an Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich

Mehrfamilienhaus
Rechtstipp

Immer wieder kommt in Wohnungseigentümergemeinschaften die Frage auf, ob Balkone dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.