Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Betriebskostenabrechnung ohne Zähler: Kürzungsrecht des Mieters

Erfolgt die Betriebskostenabrechnung entgegen § 12 der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) bezüglich der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht verbrauchsabhängig, so steht dem Mieter das Recht zu, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen.

 

Heiz- und Warmwasserkosten: Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung

Nach den zwingenden Vorgaben der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), welche für die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten maßgeblich ist, sind jedoch auch die aufgrund der Warmwasserversorgungsanlage (für das gesamte Mietobjekt) entstandenen Kosten für Heizung und Warmwasser zu trennen und verbrauchsabhängig gegenüber den einzelnen Mietparteien innerhalb des Mietobjekts abzurechnen. Diesbezüglich schreibt die HeizkostenV in § 9 Absatz 2 Satz 1 vor, dass die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge seit dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler zu messen ist.

 

BGH: zentrale Warmwasserversorgungsanlage muss nach Verbrauch abgerechnet werden

Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, welchem folgender Sachverhalt zugrunde lag: Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts verfügte das Wohngebäude, in dem sich die von den vormaligen Mietern gemietete Wohnung befindet, im zu beurteilenden Zeitraum über eine zentrale verbundene Anlage zur Versorgung der Wohnungen mit Wärme und mit Warmwasser mittels gewerblicher Lieferung von Fernwärme. Für derartige Anlagen sieht 9 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV vor, dass die einheitlich für Wärme und Warmwasser entstandenen Kosten aufzuteilen sind und zwar gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 HeizkostenV anhand der Anteile am Wärmeverbrauch. Zur Ermittlung der beiden Anteile am Wärmeverbrauch sieht § 9 Abs. 1 Satz 4 HeizkostenV vor, dass der Verbrauch der zentralen Warmwasserversorgungsanlage von dem gesamten Verbrauch der verbundenen Anlage abzuziehen ist. Zu diesem Zweck regelt § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV, dass die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler zu messen ist.

Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung in diesem Sinne ist nach dem BGH auch dann auszugehen, wenn zwar die Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler verfügt, jedoch die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler. Denn § 9 HeizkostenV stellt insoweit zusätzliche Anforderungen auf. Da die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ihrem Wortlaut nach gerade keine Einschränkung dahin enthält, dass nur bestimmte Arten einer (zu Ungunsten des Mieters erfolgten) nicht verbrauchsabhängigen Erfassung von Heiz- oder Warmwasserkosten durch das Kürzungsrecht des Mieters erfasst sein sollen, ist von ihrem Wortlaut auch eine gegen § 9 HeizkostenV verstoßende Ermittlung der Wärmeverbrauchsanteile umfasst.

 

Wärmemengenzähler in der Wohnung sowie für die zentrale Warmwasserversorgungsanlage

Fazit: nicht nur die Wohnung an sich muss über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler verfügen, welche eine verbrauchabhängige Abrechnung ermöglichen, sondern auch die zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage muss über einen entsprechenden Zähler verfügen, anhand dessen eine verbrauchsabhängige Aufteilung auf die Mietobjekte erfolgen kann.

Verwandte Blogartikel

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Rechtstipp

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine

Rechtsberatung Hauskauf
Rechtstipp

Bei einem Wasserschaden durch eine mangelhafte Wasserleitung ist der Mieter regelmäßig berechtigt, die Miete zu mindern, wenn die

KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG IMMOBILIEN
Rechtstipp

Funktioniert etwas bei der Nutzung eines Mietobjektes nicht so, wie die Mieterseite es sich vorstellt, kommen Mieter häufig auf die Idee, die Miete zu

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die

Straßenausbau SH
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach

Prüfung von Bau- und Kaufverträgen
Rechtstipp

Dieser Blog—Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was Eigentümer*innen von Baudenkmälern beachten müssen, wenn sie erneuerbare Energien, wie z. B

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Eichfristen müssen im Auge behalten werden: Zur Erfassung verbrauchsrelevanter Werte im Rahmen eines Mietverhältnisses sollte immer darauf geachtet

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Keine Seltenheit in der Rechtsberatung: bei einem Mietvertrag finden sich mehrere Personen auf der Mieterseite. Doch das Leben bringt oftmals

Hausgeld
Rechtstipp

Mietvertrag ohne Vorauszahlungen: wer zahlt die Betriebskosten? In der Rechtsberatung schildern Mitglieder uns manchmal einen Fall, bei dem im

Geschäftsstellenbanner
Rechtstipp

Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.