Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz

Der Baum zu hoch, das Laub zu viel, die Äste zu lang. Oftmals führen Unwissenheit oder Nachlässigkeit dazu, dass Hauseigentümer durch ihre Anpflanzungen bei ihren Nachbarn für Verärgerung sorgen. Regelmäßig sind herüberwachsende Sträucher oder anderweitige Beeinträchtigungen des eigenen Grundstücks, durch Bäume und Sträucher des Nachbarn, Thema in den Beratungssprechstunden des Landesverbandes. Und nicht selten sind nachbarrechtliche Streitigkeiten mit viel Emotionen verbunden.

Dabei wäre dies in vielen Fällen gar nicht notwendig. „Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz“, wie es so schön heißt. Eigentlich auch unter Nachbarn. Maßgeblich sind hierbei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.). Natürlich sind die gesetzlichen Vorgaben für den juristischen Laien oftmals schwer verständlich, weshalb nachfolgend die wesentlichen Regelungen aufgezeigt werden sollen.

Wachsen Äste und Wurzeln von Bäumen und Sträuchern auf das eigene Grundstück, so besteht für den Eigentümer dieses Grundstücks das Selbsthilferecht. Er kann den Überwuchs eigenhändig abschneiden. Aber es gibt hierbei einen wichtigen Unterschied: Wurzeln können sofort abgeschnitten
werden, es sei denn, eine vorherige Aufforderung zum Entfernen an den Nachbarn ist aus Sicherheitsgründen geboten. Bei Ästen bedarf es dieser vorherigen Aufforderung an den „Störer“ unbedingt. Diesem ist eine angemessene Frist zur Beschneidung zu setzen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann vom Selbsthilferecht Gebrauch gemacht werden. Ist der Anspruch berechtigt, so kann hierbei der Ersatz der entstandenen Kosten für das Zurückschneiden von dem
Nachbarn verlangt werden, von dessen Anpflanzungen die Störung ausging.

Aber ganz wichtig: das Selbsthilferecht stellt keineswegs eine Befugnis dar, das nachbarliche Grundstück ohne erteilte Erlaubnis zu betreten (um z.B. die Beschneidung besser durchführen zu
können). Ein derartiges Vorgehen würde einen Hausfriedensbruch und mithin eine Straftat darstellen.

 

Relevant sind insbesondere auch Anpflanzungen, die sich auf dem Grundstück des Nachbarn selber befinden. Bäume, Sträucher und Hecken unterliegen hierbei bis zu einer Höhe von 1,20 Metern keinen Einschränkungen. Hierbei ist die Spitze der Pflanze maßgeblich, nicht jedoch deren Äste. Wird diese Höhe überschritten, so ist der Abstand zum Nachbargrundstück dergestalt einzuhalten, dass für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt.

Dies gilt hingegen für jeden Teil der Pflanze. Als Beispiel: Bei einem sechs Meter hohen Baum, muss dieser somit einen Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück aufweisen. Ein Ast dieses Baumes in drei Metern Höhe muss daher mindestens einen Meter von der Grenze entfernt sein. Was passiert nun, wenn die Anpflanzung dieser Mindestmaßnahme entweder bei Pflanzung oder durch Wuchs überschreitet? Ist dies der Fall, so steht dem Nachbarn ein Anspruch auf Zurückschneiden bis zu dem aufgezeigten Maß gegen den Eigentümer oder dessen Mieter zu.
Hierbei bedarf es übrigens keiner konkreten Einschränkung des nachbarlichen Grundstücks, der Anspruch besteht grundsätzlich und selbst bei geringer Überschreitung. Ausnahme: eine Hecke auf einer Grundstücksgrenze ist von diesen Vorgaben nicht betroffen, wenn sie als Einfriedung und somit als Grenzeinrichtung dient (diese ist dann auf der ortsüblichen Höhe zu halten).

Aber Obacht: der Anspruch besteht nicht uneingeschränkt fort. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzung die zugelassene Höhe oder den zugelassenen Abstand überschreitet und nicht bis zum Ablauf des zweiten darauf folgenden Kalenderjahres Klage eingereicht worden ist.

 

Unsere Haus & Grund Rechtsberater helfen Ihnen gerne weiter: 0431-66 36 110 | info@haus-und-grund-sh.de

Verwandte Blogartikel

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Immer wieder stellen Mieter im Treppenhaus des Mietobjekts Gegenstände ab. Neben dem Kinderwagen finden sich hier auch Rollator und Rollstuhl sowie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Rechtsberatung kommt immer wieder die Frage auf, ob man als Bauherr einen Schadenersatzanspruch gegen das Bauamt bzw. dessen Träger

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Wer eine zum normalen Wohnen genutzte Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, muss beim zuständigen Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Als Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten nicht die allgemeinen nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften des

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist bekannt, dass der Vermieter dem Mieter Einsicht gewähren muss in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde

Energie
Rechtstipp

Wenn man sich als junger Mensch den Traum seiner eigenen vier Wände erfüllt, ist die Vorfreude und Aufregung wohl gleichermaßen hoch. Häufig schwingt

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Rechtstipp

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt,“ wusste schon Friedrich Schiller. Daran hat sich auch

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In der Rechtsberatung tauchte eine interessante Frage auf: muss eine Mietwohnung einen Abstell- oder Kellerraum haben? Bei der Beantwortung dieser

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Jahr erfolgte eine Novellierung des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), welche eine Vielzahl an Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich

Mehrfamilienhaus
Rechtstipp

Immer wieder kommt in Wohnungseigentümergemeinschaften die Frage auf, ob Balkone dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Kurz vor dem Jahreswechsel sind einige Vermieter noch damit beschäftigt die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr zu erstellen oder sie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Häufig werden wir in der Rechtsberatung gefragt, wie die weiteren juristischen Schritte aussehen können, wenn der Mieter die vertraglich vereinbarten

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. So lange sich das

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Häufig werde ich in der Beratung gefragt, welche schematischen Voraussetzung für die Prüfung eines Eigenbedarfs vorliegen müssten; welcher

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Viele Vermieter sind verunsichert, wenn Mieter teilweise schon Wochen vor Ende des Mietvertrages die Schlüssel einfach in den Briefkasten werfen oder