Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Modernisierungsmieterhöhungen

Gesetzliche Umlagemöglichkeiten und Vorgaben

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der Modernisierungsmieterhöhung auseinandersetzen.

Was sind Modernisierungsmaßnahmen?
Als Modernisierungsmaßnahmen bezeichnet man bauliche Veränderungen oder energetische Sanierungen an einer Immobilie, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnverhältnisse führen. Dazu zählen beispielsweise der Einbau von neuen Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Dämmung der Fassade. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Energieeffizienz bei, sondern steigern auch den Wohnkomfort der Mieter.

Gesetzliche Umlagemöglichkeiten für Modernisierungskosten:
Gemäß § 559 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) können Vermieter die Kosten einer Modernisierung auf ihre Mieter umlegen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen: Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die geplanten Modernisierungsmaßnahmen schriftlich und detailliert mindestens drei Monate im Voraus anzukündigen. Diese Ankündigung muss Angaben zu Art, Umfang und voraussichtlicher Dauer der Modernisierung enthalten.

Mieterhöhung: Die durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen berechtigen den Vermieter zur Erhöhung der Miete. Dabei darf die Jahresmiete um höchstens 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten steigen. Insgesamt dürfen die Modernisierungskosten aber nicht höher sein als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren (bzw. 2 Euro pro Quadratmeter wenn die Nettokaltmiete weniger 7 Euro pro Quadratmeter beträgt).
Für die Heizungsmodernisierung sieht das geplante Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) vor, dass 10% der Investitionssumme umgelegt werden können. Dafür ist die Erhöhung auf 0,5 Euro Pro Quadartmeter begrenzt.
Minderung: Der Mieter muss Modernisierungen zur energetischen Verbesserung drei Monate lang ohne Mietminderung akzeptieren. Ansonsten stehen dem Mieter für die Beeinträchtigung die gesetzlichen Minderungerechte zu.

Wie geht man richtig vor? In drei Schritten:
- Ankündigung der Modernisierung: Der Vermieter informiert die Mieter über die bevorstehende Modernisierung und nennt die geplanten Maßnahmen sowie den voraussichtlichen Zeitrahmen und Kosten.
Mieterhöhungsverlangen: Nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen stellen. Dabei ist es wichtig, dass er die Gesamtkosten der Modernisierung angibt und die Mieterhöhung berechnet. Es reicht hierbei, dass die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen und der Anteil der tatsächlichen Modernisierung ausgewiesen werden. Der BGH (NZM 2022,795) hat die Anforderungen an die formellen Voraussetzungen reduziert.
Zustimmung des Mieters: Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen. Die Zustimmung kann ggf. klageweise gegen den Mieter geltend gemacht werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben an die Erhöhung erfüllt sind.

Besondere Härte für den Mieter?
Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen können für Mieter eine Belastung darstellen, diesen Einwand kann der Mieter als Härtefalleinwand geltend machen. Hierbei ist zu unterscheiden: Ist die Maßnahme selbst, z.B. durch Baulärm oder verschlechterten Zugang zum Objekt nicht zumutbar, dann kann durch geeignete Hilfsmaßnahmen diese Härte abgemildert werden.
Stellt die Mieterhöhung und Beachtung der zukünftigen Betriebskosten eine finanziell besondere Härte dar, so muss im Einzelfall abgewogen werden.
Auch für den Härtefall gibt es wiederum Gegenausnahmen und Formvorgaben.

Gerne können Sie sich vor der geplanten Maßnahme an uns wenden, wir beraten Sie individuell zu Ihrer Maßnahme.

Martin Rathsack
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Verwandte Blogartikel

email
Rechtstipp

Im vorstehenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ein Recht darauf hat Einsicht in die der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Es gibt technische Standards, die ein Eigentümer einhalten muss. Viele Immobilien sind trotz der Pflicht noch nicht auf den Stand gebracht oder der

Kosten Vermieten
Rechtstipp

Grundsätzlich fallen die laufenden Nebenkosten in einem Mietverhältnis dem Vermieter zur Last. Anders ist dies nur, wenn im Mietvertrag wirksam

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

Der Baum zu hoch, das Laub zu viel, die Äste zu lang. Oftmals führen Unwissenheit oder Nachlässigkeit dazu, dass Hauseigentümer durch ihre

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In einen Rechtsstreit ist man schneller verwickelt als man glaubt, auch ungewollt. Egal, ob als Vermieter, mit der Hausverwaltung oder mit den

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Immer wieder stellen Mieter im Treppenhaus des Mietobjekts Gegenstände ab. Neben dem Kinderwagen finden sich hier auch Rollator und Rollstuhl sowie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Rechtsberatung kommt immer wieder die Frage auf, ob man als Bauherr einen Schadenersatzanspruch gegen das Bauamt bzw. dessen Träger

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Wer eine zum normalen Wohnen genutzte Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, muss beim zuständigen Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Als Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten nicht die allgemeinen nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften des

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist bekannt, dass der Vermieter dem Mieter Einsicht gewähren muss in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde

Energie
Rechtstipp

Wenn man sich als junger Mensch den Traum seiner eigenen vier Wände erfüllt, ist die Vorfreude und Aufregung wohl gleichermaßen hoch. Häufig schwingt

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Rechtstipp

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt,“ wusste schon Friedrich Schiller. Daran hat sich auch

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In der Rechtsberatung tauchte eine interessante Frage auf: muss eine Mietwohnung einen Abstell- oder Kellerraum haben? Bei der Beantwortung dieser

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Jahr erfolgte eine Novellierung des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), welche eine Vielzahl an Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich

Mehrfamilienhaus
Rechtstipp

Immer wieder kommt in Wohnungseigentümergemeinschaften die Frage auf, ob Balkone dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind