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Rechtstipp

Silvester 2023 – was ist erlaubt?

Immer wieder stellt sich diese Frage, so auch in diesem Jahr: in welcher Zeit darf man Böller und Feuerwerk kaufen und abbrennen? Ein Blick in das Sprengstoffgesetz und weitergehende Verordnungen helfen weiter.

Verkauf von Silvesterfeuerwerk

Kategorie 1: dabei handelt es sich um Kleinstfeuerwerk, das das ganze Jahr über verkauft werden darf. Freigegeben ist der Verkauf dieses Kinder- und Jungendfeuerwerks der Kategorie 1 in der Regel ab 12 Jahren und kann das ganze Jahr über gekauft und abgebrannt werden.

Kategorie 2: der Verkauf ist stärker reglementiert: Erwerber solcher Pyrotechnik müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Da es sich um Silvesterfeuerwerk handelt, ist der Verkauf solcher Raketen und Batterien normalerweise fest geregelt und bleibt Jahr für Jahr unverändert. Doch in diesem Jahr erfolgt eine kleine Verschiebung. In der Regel dürfen Supermärkte klassisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2 nur an drei Tagen anbieten, üblicherweise ab dem 29. Dezember. Doch der 31. Dezember landet in diesem Jahr auf einem Sonntag – Supermärkte haben also geschlossen.

Der Verkauf von Kategorie-2-Feuerwerk beginnt daher bereits am 28. Dezember. Um den Feuerwerk-Fans genügend Zeit zum Einkaufen zu geben, wird der Verkauf um einen Tag vorgezogen.

Diese Regelungen gelten sowohl für den stationären Handel als auch für den Onlinehandel. Wer also lieber in den virtuellen Einkaufswagen statt in den Supermarkt gehen möchte, muss sich ebenfalls an die vorgegebenen Termine halten.

Ab wann darf man Silvesterfeuerwerk abbrennen und knallen

Nach dem Neujahrstag restliches Silvester-Feuerwerk zu zünden ist oft keine gute Idee. Auch diese Regelung ist im Sprengstoffrecht zu finden: das Abfeuern von Raketen ist vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr erlaubt, also für 48 Stunden. Wer außerhalb dieser Zeit zündet, riskiert ein hohes Bußgeld von mehreren Tausend Euro.

Ein weiteres Detail, das nicht vergessen werden sollte: Um in den Genuss von Raketen, Batterien und Böllern der Kategorie 2 zu kommen, muss man volljährig sein. Die Volljährigkeit ist nicht nur eine Voraussetzung für den Kauf, sondern auch für den Gebrauch von Feuerwerksartikeln der Kategorie 2.

Ansonsten gilt: die Sicherheitsvorschriften beim Abbrennen von Feuerwerk sind zu beachten! Sorgen Sie auf jeden Fall für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, die auf dem Feuerwerk beschrieben sind, damit Sie und Ihre Gäste gut und sicher ins neue Jahr starten. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass viele Städte und Gemeinden eigene Satzungen erlassen haben, in welchen Regionen Feuerwerk erlaubt ist und wo nicht. Wir empfehlen Ihnen sich bei den jeweiligen Verwaltungen zu informieren und wünschen ein schönes neues Jahr!

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