Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Der Familienbegriff im Rahmen der Eigenbedarfskündigung

Im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung kann der Vermieter die vermieteteWohnung kündigen, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Lange Zeit war hierbei aber in der Rechtsprechung umstritten, wie weit der Begriff Familie ausgelegt werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. Juli 2024, Az. VIII ZR 276/23, den Begriff der Familie nunmehr präzisiert. 

Hintergrund des Falls

Der Fall, der dem Urteil zugrunde liegt, betraf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die nach dem Erwerb einer vermieteten Wohnung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hatte. Ein Gesellschafter der GbR wollte die Wohnung für seinen Cousin nutzen. Die Mieter widersprachen der Kündigung und beriefen sich auf die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB sowie § 2 der Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13. August 2013.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin

Das Landgericht Berlin hatte der Kündigung zunächst stattgegeben und argumentiert, dass Cousins als Familienangehörige gelten und somit die Kündigungsbeschränkung nicht greife. Diese Entscheidung wurde jedoch vom BGH aufgehoben.

Entscheidungsgründe des BGH

Der BGH stellte klar, dass die Begriffe "Familie" in § 577a Abs. 1a S. 2 BGB und "Familienangehörige" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB dieselbe Bedeutung haben. Laut dem BGH zählen nur diejenigen Personen zur Familie, die ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 Zivilprozessordnung und § 52 Strafprozessordnung haben. Danach sind Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte und diejenigen Personen zur Zeugnisverweigerung berechtigt, die mit der Partei, dem Beteiligten oder dem Angeklagten in gerader Linie verwandt oder verschwägert beziehungsweise in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren.

Ein entfernterer Verwandter wie ein Cousin, der kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 ZPO oder § 52 StPO hat, gehört demnach nicht zum privilegierten Personenkreis nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, selbst wenn eine enge persönliche Bindung zum Vermieter besteht.

Auswirkungen auf die Mietrechtspraxis

Positiv ist, dass durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nunmehr Klarheit über die Reichweite des Familienbegriffes im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung gibt und somit eine gewisse Rechtssicherheit besteht. Nachteilig ist aber für Vermieter, dass der Familienbegriff sehr eng ausgelegt wird. Vermieter müssen nun genau prüfen, ob die Person, für die die Wohnung benötigt wird, tatsächlich zur Familie im Sinne des BGH-Urteils zählt. Dies bedeutet, dass entfernte Verwandte wie Cousins nicht mehr als Grund für eine Eigenbedarfskündigung herangezogen werden können.

Verwandte Blogartikel

Mieterhöhung
Rechtstipp

In der Rechtsberatung taucht immer wieder die Frage auf, was der Vermieter gegenüber dem Mieter bei einer Mieterhöhung zu beachten hat. Neben den

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Regelmäßig kommt zum Thema der Kündigung die Rückfrage, was es mit den entsprechenden Widerspruchsrechten auf sich habe und wann man diese tatsächlich

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 08.07.2020 in zwei Verfahren (Az. VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) entschieden, dass ein Mieter, dem eine

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Mit Urteil vom 26. Juni 2020, Az. V ZR 173/19 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer

Mietrecht
Rechtstipp

Diese Frage wird mir regelmäßig in der Beratung gestellt, wenn es darum geht ob es notwendig ist, dass Reparaturen, Sanierungen, Modernisierungen und

Mietspiegel
Rechtstipp

Vermieter sollten bereits beim Abschluss des Mietvertrages mit ihrem Mieter an die Möglichkeit einer zukünftigen Mieterhöhung denken.

Mietrecht
Rechtstipp

Die Nutzung des Treppenhauses ist ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Leider ist sich diesbezüglich auch die

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Bei der Vermietung an mehrere Personen ist dem Vermieter zu empfehlen alle Erwachsenen in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Dadurch wird jeder einzelne

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In den letzten Wochen wurde es den Eigentümern von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein nicht leichtgemacht: aufgrund der Vorgaben der Landesregierung

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Nach den Medienberichten über die durchschlagende und unerwartete Entscheidung des europäischen Gerichtshofs hinsichtlich des Widerrufs von

Abwasser
Rechtstipp

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Corona-Pandemie besteht bei vielen Vermietern Unsicherheit darüber, ob und unter welchen

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen unserer Sprechstunden kommt von Seiten unserer Mitglieder ab und an die Frage, ob eine Videoüberwachung ihres Mitobjekts zulässig wäre

Hausgeld
Rechtstipp

Das neue Jahr ist nicht mehr ganz so neu und turnusgemäß finden in den nächsten Wochen und Monaten häufig die jährlichen

Gas Rabatt Team
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der nach der Hausordnung untersagte Freilauf von Hunden auf den Gemeinschaftsflächen eine fristlose

Mietrecht
Rechtstipp

Neue Rechtsprechung zu altem Recht, der BGH hat hier nunmehr endlich abschließend Klarheit geschaffen.