Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
André Wilm, Rechtsanwalt

Mündlicher Mietvertrag: nicht zu empfehlen!

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. So lange sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter einvernehmlich gestaltet und Einigkeit über die Bedingungen des Mietvertrages besteht, mag dies ein gangbarer Weg sein. Da jedoch im Vorfeld oftmals nicht absehbar ist, ob im Rahmen des Mietverhältnisses Unstimmigkeiten zwischen den Parteien entstehen, ist es dringend zu empfehlen, den Mietvertrag schriftlich abzuschließen.

 

Schwierigkeiten bereitet in Fällen, in denen der Mietvertrag nur mündlich geschlossen wurde, insbesondere die sogenannte Beweislast. Verklagt der Vermieter den Mieter z. B. auf Räumung, worauf er einen Anspruch hat wenn das Mietverhältnis beendet ist, muss er diejenigen Tatsachen darlegen und im Streitfall beweisen, die zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt haben. Ebenso verhält es sich hinsichtlich der Höhe des Mietzinses oder bezüglich einer vertraglich vereinbarten Mieterhöhung. Wurde diesbezüglich nur eine mündliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter getroffen, so ist es an dem Vermieter zu beweisen, dass der Mietzins höher war als es der Mieter behauptet oder dass die Möglichkeit zu einer Mieterhöhung vereinbart wurde, wenn der Mieter dies bestreitet.

 

Insbesondere kommt es in solchen Situationen zu Unstimmigkeiten, wenn Uneinigkeit bezüglich einer vereinbarten Mietbefristung besteht. Wurde zwischen Vermieter und Mieter eine Befristung des Mietverhältnisses vereinbart und behauptet der Mieter im späteren Verlauf, dass eine solche nie vereinbart worden sei, so ist es auch hier an dem Vermieter, den Beweis über eine einvernehmlich vereinbarte Befristung zu erbringen.

 

Auch treten diesbezüglich hinsichtlich einer Verpflichtung des Mieters, die Nebenkosten zu tragen, Schwierigkeiten auf. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers gehört es grundsätzlich zu den Pflichten des Vermieters, die Betriebskosten zu tragen. Nur wenn eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist der Mieter hierzu verpflichtet. Wurde der Mietvertrag nur mündlich geschlossen, so muss der Vermieter die für ihn günstige Abweichung vom gesetzlichen Regelfall beweisen.

Die aufgezeigten Beispiele führen ebenso unvermeidlich wie deutlich zu folgender Konklusion: es ist dringend anzuraten, den Mietvertrag unbedingt schriftlich abzuschließen, damit Klarheit über die mietvertraglichen Verpflichtungen und Regelungen für Vermieter und Mieter herrscht. In dem Mietvertrag sind die mietvertraglichen Vereinbarungen schriftlich und möglichst detailliert festzuhalten, damit hierauf zurückgegriffen werden kann, falls Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter enstehen.

 

Wenn Sie einen Mietvertrag mit ihren Mietern abschließen möchten, so erhalten Sie das Mietvertragsformular bei Ihrem Haus & Grund Ortsverein. Unsere Rechtsberater sind Ihnen bei Rückfragen zum Inhalt und zu den Angaben innerhalb des Mietvertrages gerne behilflich.

Verwandte Blogartikel

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Rechtstipp

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine

Rechtsberatung Hauskauf
Rechtstipp

Bei einem Wasserschaden durch eine mangelhafte Wasserleitung ist der Mieter regelmäßig berechtigt, die Miete zu mindern, wenn die

KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG IMMOBILIEN
Rechtstipp

Funktioniert etwas bei der Nutzung eines Mietobjektes nicht so, wie die Mieterseite es sich vorstellt, kommen Mieter häufig auf die Idee, die Miete zu

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die

Straßenausbau SH
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach

Prüfung von Bau- und Kaufverträgen
Rechtstipp

Dieser Blog—Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was Eigentümer*innen von Baudenkmälern beachten müssen, wenn sie erneuerbare Energien, wie z. B

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Eichfristen müssen im Auge behalten werden: Zur Erfassung verbrauchsrelevanter Werte im Rahmen eines Mietverhältnisses sollte immer darauf geachtet

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Keine Seltenheit in der Rechtsberatung: bei einem Mietvertrag finden sich mehrere Personen auf der Mieterseite. Doch das Leben bringt oftmals

Hausgeld
Rechtstipp

Mietvertrag ohne Vorauszahlungen: wer zahlt die Betriebskosten? In der Rechtsberatung schildern Mitglieder uns manchmal einen Fall, bei dem im

Geschäftsstellenbanner
Rechtstipp

Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber