Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
André Wilm, Rechtsanwalt

Mündlicher Mietvertrag: nicht zu empfehlen!

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. So lange sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter einvernehmlich gestaltet und Einigkeit über die Bedingungen des Mietvertrages besteht, mag dies ein gangbarer Weg sein. Da jedoch im Vorfeld oftmals nicht absehbar ist, ob im Rahmen des Mietverhältnisses Unstimmigkeiten zwischen den Parteien entstehen, ist es dringend zu empfehlen, den Mietvertrag schriftlich abzuschließen.

 

Schwierigkeiten bereitet in Fällen, in denen der Mietvertrag nur mündlich geschlossen wurde, insbesondere die sogenannte Beweislast. Verklagt der Vermieter den Mieter z. B. auf Räumung, worauf er einen Anspruch hat wenn das Mietverhältnis beendet ist, muss er diejenigen Tatsachen darlegen und im Streitfall beweisen, die zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt haben. Ebenso verhält es sich hinsichtlich der Höhe des Mietzinses oder bezüglich einer vertraglich vereinbarten Mieterhöhung. Wurde diesbezüglich nur eine mündliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter getroffen, so ist es an dem Vermieter zu beweisen, dass der Mietzins höher war als es der Mieter behauptet oder dass die Möglichkeit zu einer Mieterhöhung vereinbart wurde, wenn der Mieter dies bestreitet.

 

Insbesondere kommt es in solchen Situationen zu Unstimmigkeiten, wenn Uneinigkeit bezüglich einer vereinbarten Mietbefristung besteht. Wurde zwischen Vermieter und Mieter eine Befristung des Mietverhältnisses vereinbart und behauptet der Mieter im späteren Verlauf, dass eine solche nie vereinbart worden sei, so ist es auch hier an dem Vermieter, den Beweis über eine einvernehmlich vereinbarte Befristung zu erbringen.

 

Auch treten diesbezüglich hinsichtlich einer Verpflichtung des Mieters, die Nebenkosten zu tragen, Schwierigkeiten auf. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers gehört es grundsätzlich zu den Pflichten des Vermieters, die Betriebskosten zu tragen. Nur wenn eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist der Mieter hierzu verpflichtet. Wurde der Mietvertrag nur mündlich geschlossen, so muss der Vermieter die für ihn günstige Abweichung vom gesetzlichen Regelfall beweisen.

Die aufgezeigten Beispiele führen ebenso unvermeidlich wie deutlich zu folgender Konklusion: es ist dringend anzuraten, den Mietvertrag unbedingt schriftlich abzuschließen, damit Klarheit über die mietvertraglichen Verpflichtungen und Regelungen für Vermieter und Mieter herrscht. In dem Mietvertrag sind die mietvertraglichen Vereinbarungen schriftlich und möglichst detailliert festzuhalten, damit hierauf zurückgegriffen werden kann, falls Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter enstehen.

 

Wenn Sie einen Mietvertrag mit ihren Mietern abschließen möchten, so erhalten Sie das Mietvertragsformular bei Ihrem Haus & Grund Ortsverein. Unsere Rechtsberater sind Ihnen bei Rückfragen zum Inhalt und zu den Angaben innerhalb des Mietvertrages gerne behilflich.

Verwandte Blogartikel

Klimageld
Rechtstipp

Erfolgt die Betriebskostenabrechnung entgegen § 12 der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) bezüglich der Versorgung mit Wärme oder

email
Rechtstipp

Im vorstehenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ein Recht darauf hat Einsicht in die der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Es gibt technische Standards, die ein Eigentümer einhalten muss. Viele Immobilien sind trotz der Pflicht noch nicht auf den Stand gebracht oder der

Kosten Vermieten
Rechtstipp

Grundsätzlich fallen die laufenden Nebenkosten in einem Mietverhältnis dem Vermieter zur Last. Anders ist dies nur, wenn im Mietvertrag wirksam

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

Der Baum zu hoch, das Laub zu viel, die Äste zu lang. Oftmals führen Unwissenheit oder Nachlässigkeit dazu, dass Hauseigentümer durch ihre

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In einen Rechtsstreit ist man schneller verwickelt als man glaubt, auch ungewollt. Egal, ob als Vermieter, mit der Hausverwaltung oder mit den

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Immer wieder stellen Mieter im Treppenhaus des Mietobjekts Gegenstände ab. Neben dem Kinderwagen finden sich hier auch Rollator und Rollstuhl sowie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Rechtsberatung kommt immer wieder die Frage auf, ob man als Bauherr einen Schadenersatzanspruch gegen das Bauamt bzw. dessen Träger

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Wer eine zum normalen Wohnen genutzte Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, muss beim zuständigen Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Als Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten nicht die allgemeinen nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften des

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist bekannt, dass der Vermieter dem Mieter Einsicht gewähren muss in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde

Energie
Rechtstipp

Wenn man sich als junger Mensch den Traum seiner eigenen vier Wände erfüllt, ist die Vorfreude und Aufregung wohl gleichermaßen hoch. Häufig schwingt

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Rechtstipp

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt,“ wusste schon Friedrich Schiller. Daran hat sich auch

kostenlose Rechtsberatung immobilien
Rechtstipp

In der Rechtsberatung tauchte eine interessante Frage auf: muss eine Mietwohnung einen Abstell- oder Kellerraum haben? Bei der Beantwortung dieser

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Jahr erfolgte eine Novellierung des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), welche eine Vielzahl an Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich