Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Update Grundsteuer

Grundsteuer Musterverfahren: Haus & Grund hat zwei Musterklagen erhoben

Worum geht es?

In Schleswig-Holstein und ganz Deutschland hat eine Grundsteuerreform stattgefunden. Bis zum 1. Januar 2023 mussten Grundstückeigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben und haben daraufhin einen Grundsteuerbescheid erhalten. Auf dessen Grundlage wird zum 1. Januar 2025 eine neue Grundsteuer erhoben.

Haus & Grund hat Grundstückseigentümern empfohlen, dagegen Einspruch zu erheben. Mustereinsprüche mit Begründungen gibt´s hier:https://www.hausundgrund.de/verband/schleswig-holstein/rechtsberatung/einspruch-gegen-den-grundsteuerbescheid

Wir sind der Auffassung, dass das in Schleswig-Holstein eingeführte sogenannten „Bundesmodell“ verfassungswidrig ist. Das liegt aus unserer Sicht insbesondere an den Bodenrichtwerten, die diesem Grundsteuermodell zugrunde liegen und einen wichtigen Faktor für die Höhe der Grundsteuer darstellen. Diese Bodenrichtwerte fallen allerdings auch bei sehr vergleichbaren Lagen sehr unterschiedlich aus. Das verstößt nach Auffassung von Haus & Grund gegen den im Grundgesetz geforderten Gleichbehandlungsgrundsatz.

Auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin und in Rheinland-Pfalz, ist das Bundesmodell eingeführt worden. Dort hat Haus & Grund zwei Musterklagen bei den dort zuständigen Finanzgerichten erhoben. In Musterverfahren soll geklärt werden, ob das Grundsteuermodell verfassungswidrig ist. Darüber muss letztendlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.

Betroffene Grundstückseigentümer können sich jetzt auf diese Musterverfahren berufen und beantragen, ihre eigenen Einspruchsverfahren aus Gründen der Zweckmäßigkeit ruhen zu lassen. Wenn das Finanzamt diesem Antrag stattgibt, braucht man nichts weiter zu unternehmen, bis über diese Verfahren entschieden worden ist. Dazu berät Haus & Grund selbstverständlich gern!

Verwandte Blogartikel

Abwasser
Rechtstipp

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Corona-Pandemie besteht bei vielen Vermietern Unsicherheit darüber, ob und unter welchen

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Im Rahmen unserer Sprechstunden kommt von Seiten unserer Mitglieder ab und an die Frage, ob eine Videoüberwachung ihres Mitobjekts zulässig wäre

Hausgeld
Rechtstipp

Das neue Jahr ist nicht mehr ganz so neu und turnusgemäß finden in den nächsten Wochen und Monaten häufig die jährlichen

Gas Rabatt Team
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der nach der Hausordnung untersagte Freilauf von Hunden auf den Gemeinschaftsflächen eine fristlose

Mietrecht
Rechtstipp

Neue Rechtsprechung zu altem Recht, der BGH hat hier nunmehr endlich abschließend Klarheit geschaffen.

Gas Rabatt Team
Rechtstipp

Viele Vermieter fürchten durch die Tierhaltung von Mietern Schäden an der Mietsache oder eine nachhaltige Störung des Hausfriedens.